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Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Arbeitstitel)
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Förderrichtlinie TECH-TO-PRODUCT) (Arbeitstitel)🏆 TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH · Köln
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe einer Projektträgerschaft für das Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT.
- Der Dienstleister ist für die operative Durchführung und administrative Abwicklung der Projektförderung verantwortlich.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit offenem Verfahren.
- Der CPV-Code 75130000 deutet auf allgemeine öffentliche Dienstleistungen hin, was die Komplexität unterstreicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung ab.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Unterkriterium 1: Personal des Kernteams (Gewichtung 20 %) Unterkriterium 2: Konzept „Arbeitsorganisation und -abläufe sowie Umsetzung“ (Gewichtung 50 %) 70 %Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
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Gesamtpreis/netto 30 %Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 58 Tage nach Fristende
Auftragnehmer TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH1 Veröffentlichung
- 26.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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