Mehr Details
Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inkl. Winterdienst Schulen Stadt Hoyerswerda - Los 1 - Léon-Foucault-Gymnasium
Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 26.10.2026, 07:45 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen inkl. Winterdienst Schulen Stadt Hoyerswerda - Los 1 - Léon-Foucault-Gymnasium
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Außenreinigung, Pflege der Außenanlagen und Winterdienst für das Léon-Foucault-Gymnasium in Hoyerswerda.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
- Die genauen Anforderungen an die Eignung und die Leistungsumfangs werden in den Vergabeunterlagen detailliert.
- Bieter sollten Erfahrung in der Gebäudereinigung und im Winterdienst nachweisen können.
Die Stadt Hoyerswerda sucht einen Dienstleister für die Außenreinigung, Pflege der Außenanlagen und den Winterdienst für das Léon-Foucault-Gymnasium.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Facility Management & Gebäudetechnik-Ausschreibungen in Sachsen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Facility Management & Gebäudetechnik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„§ 15 VgV: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“
Richtlinie 2014/24/EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 70 %
siehe Bewerbungsbedingungen
-
Jahres-Einsatzstunden 30 %Qualität
siehe Bewerbungsbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur mit folgenden Angaben einzureichen: Eigenerklärung zu zwingenden (§123(1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB); Eigenerklärung zu aktuelle Gewerbean- bzw. Ummeldung; Eigenerklärung Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer, Eigenerklärung bzgl. Russland-Sanktionen zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuell jeweils geltenden Fassung der Verordnung (aufgrund von Änderungen konsolidierte Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) genannten Personen und Unternehmen
-
Eintragung Handelsregister
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur mit folgenden Angaben einzureichen: Eintragung in Handelsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zu folgenden Angaben einzureichen: Besitz einer gültigen und angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
-
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Eigenerklärung für die zu vergebende Leistung zur Verfügung stehenden erforderlichen Geräte/maschineller Einrichtungen sowie Auflistung der Geräte/maschinellen Einrichtungen, die für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehen.
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Mindestens 3 Referenzen zu erbrachten Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben werden benötigt: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Auftragswert.
-
Technische Fachkräfte (Ausführung)
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung mit Angabe der für die Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte: Anzahl der für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Arbeitskräfte
-
Nachunternehmer-Anteil
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Angabe zum Unterauftragnehmer, falls erforderlich
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,§ 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten,§ 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gellend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach§ 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.§ 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 26.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Frist nicht verpassen?
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 379 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →