Gebäude- und Tragwerksplanung: Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda
KI Die Stadt Hoyerswerda sucht Dienstleistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See.
Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 07.12.2026, 07:45 Uhr (noch 31 Tage)
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Anforderungs-Check bestellenAußenreinigung und Pflege der Außenanlagen inkl. Winterdienst in Schulen Stadt Hoyerswerda - Los 4.1-Grundschule "Am Park
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Außenreinigung und Pflege der Außenanlagen einschließlich Winterdienst an der Grundschule „Am Park“ im Rahmen des Schulen-Loses 4.1 der Stadt Hoyerswerda.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„§ 15 VgV: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“
Richtlinie 2014/24/EU
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
siehe Bewerbungsbedingungen
siehe Bewerbungsbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur mit folgenden Angaben einzureichen: Eigenerklärung zu zwingenden (§123(1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB); Eigenerklärung zu aktuelle Gewerbean- bzw. Ummeldung; Eigenerklärung Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer, Eigenerklärung bzgl. Russland- Sanktionen zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuell jeweils geltenden Fassung der Verordnung (aufgrund von Änderungen konsolidierte Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) genannten Personen und Unternehmen
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur mit folgenden Angaben einzureichen: Eintragung in Handelsregister
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zu folgenden Angaben einzureichen: Besitz einer gültigen und angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Eigenerklärung für die zu vergebende Leistung zur Verfügung stehenden erforderlichen Geräte/maschineller Einrichtungen sowie Auflistung der Geräte/maschinellen Einrichtungen, die für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Mindestens 3 Referenzen zu erbrachten Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben werden benötigt: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Auftragswert.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung mit Angabe der für die Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte: Anzahl der für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Arbeitskräfte
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Angabe zum Unterauftragnehmer, falls erforderlich
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,§ 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten,§ 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gellend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.§ 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
nach Ablauf der Angebotsfrist
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Basierend auf 385 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadt Hoyerswerda sucht Dienstleistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See.
KI Ausschreibung für die Lieferung und Installation einer Projektionskuppel mit Beleuchtung als Teil des Neustadt-Forums „Nikolai Ostrowski“ in Hoyerswerda.
KI Die Stadt Hoyerswerda schreibt die Gestaltung der Freianlagen für das Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ aus.
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