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Durchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDurchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women, Los 1 Seminare in Berlin🏆 Sirius Minds GmbH · Oldenburg
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Los 2 AufgehobenDurchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women, Los 2 Seminare in München
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Los 3 AufgehobenDurchführung von Workshops „Seminar Gründerin“ für Teilnehmerinnen aus der Förderlinie EXIST-Women, Los 3 Seminare in Köln, Düsseldorf
- Sirius Minds GmbH · Oldenburg Kleinstunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Programm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" zielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas an den Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten und auf die Erhöhung der Anzahl erfolgreicher Unternehmensgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Die Programmlinie EXIST-Women bietet eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten und gründungsaffinen Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung (siehe auch www.exist.de). Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtungen der Förderlinien unterscheidet sich das Seminar Gründerin (EXIST-Women) vom Seminar Gründungsteam (EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Der Workshop verfolgt folgende Ziele: -Die Teilnehmerinnen analysieren im Austausch miteinander ihre Stärken, ihre Ressourcen und ihr Mindset als zukünftige Unternehmerinnen. Dabei werden sie gezielt durch Coaches angeleitet und durch deren Impulse spezifisch unterstützt. -Die Teilnehmerinnen entwickeln mithilfe der Coaches konkrete Maßnahmenpläne und smarte Ziele für die Weiterentwicklung ihrer Gründungsideen. -Die Teilnehmerinnen erhalten Gelegenheit für Networking untereinander sowie zum Erfahrungsaustausch mit Gründerinnen-Vorbildern. Der Anbietende soll unter Berücksichtigung der vorliegenden Anforderungen die Durchführung der Seminare einschließlich Vor- und Nachbereitung übernehmen. Um die Programmziele der spezifischen Förderung von angehenden Gründerinnen zu erreichen, soll das Trainerteam entweder überwiegend aus Frauen bestehen oder mindestens ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen. Die Seminarteilnehmerinnen setzen sich bundesweit zusammen. Daher sollen grundsätzlich Präsenz-Seminare an drei regional verschiedenen Orten mit gründungsspezifischen Schwerpunkten in Berlin, München und Köln/Düsseldorf angeboten werden (Losvergabe). Alternativ werden ersatzweise die Durchführung von Online-Seminaren erforderlich.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
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Qualität nach Wichtigkeit
Organisatorische Umsetzung (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
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Preis nach Wichtigkeit
Preis des Angebotes (siehe Bewertungsmatrix, Vergabeunterlage 02)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Sirius Minds GmbH1 Veröffentlichung
- 03.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 67 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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