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Lieferung von Ultraschallfunkwasserzählern für die NEW Netz GmbH
NEW AG für die NEW Netz GmbH · Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung von Ultraschallfunkwasserzählern in 2025 + Option 1: Lieferung in 2026 + Option 2: Lieferung in 2027🏆 Ernst Heitland GmbH & Co. KG · Solingen
- Ernst Heitland GmbH & Co. KG · Solingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die NEW Netz GmbH ist ein Verteilnetzbetreiber am linken Niederrhein und eine Gesellschaft der NEW-Gruppe. Sie verantwortet den Betrieb, die Planung, die Wartung und den Ausbau des örtlichen und regionalen Strom-, Erdgas- und Trinkwasserverteilnetzes. Außerdem führt die NEW Netz GmbH den grundzuständigen Messstellenbetrieb in den Regionen Heinsberg, Mönchengladbach, Viersen und Teilen des Rhein-Kreises Neuss durch. Die NEW Netz GmbH stellt das Versorgungsnetz sukzessive von konventionellen Wasserzählern auf Ultraschallfunkwasserzähler um. Die NEW AG unterstützt den Auftraggeber NEW Netz GmbH bei der Durchführung des Vergabeverfahrens und wurde insbesondere bevollmächtigt, als Kontaktstelle zu den Bietern namens und im Auftrag des Auftraggebers zu fungieren und den Zuschlag im Namen und im Auftrag des Auftraggebers zu erteilen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ernst Heitland GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 16.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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