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Vergabeverfahren zur Erweiterung des bwForCluster Helix
Universität Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
Erweiterung des Hochleistungsrechner in Form von 1 Server vom Typ "GPU8" (Variante mit Technologie-Update) sowie Infrastrukturkomponenten zur Integration in den vorhandenen Hochleistungsrechner inkl. Einbau.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines GPU8-Servers mit Technologie-Update und zugehöriger Infrastruktur zur Erweiterung des bwForCluster Helix.
- Die Lieferung und der Einbau der Komponenten sind Teil des Auftrags.
- Es handelt sich um eine nicht-offene, wettbewerbliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb (neg-wo-call).
- Der CPV-Code 48810000 deutet auf Dienstleistungen im Bereich Datenbanken und Informationssysteme hin, was die IT-Branche bestätigt.
Die Universität Heidelberg vergibt die Erweiterung eines Hochleistungsrechners (bwForCluster Helix) durch die Lieferung und Installation eines GPU8-Servers inklusive Infrastrukturkomponenten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
- 17.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 36 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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