Frist abgelaufen Verteidigung & Sicherheit
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde

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Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.

Wer Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Ba… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.

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Beschreibung

Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr 2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Es wurden für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge in einer gesonderten Ausschreibung beschafft. Mit dieser Ausschreibung soll nun für diese Feuerwehrfahrzeuge die feuerwehrtechnische Beladung beschafft werden. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Beladung werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den

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KI-generiert

Branche: Verteidigung & Sicherheit

Beschaffung von feuerwehrtechnischer Beladung für 69 Feuerwehrfahrzeuge (LF 10) im Rahmen einer Sammelausschreibung für Kommunen in Baden-Württemberg.

Die Ausschreibung zielt auf die Reduzierung von Verwaltungsaufwänden und Beschaffungskosten ab. Detaillierte Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis festgelegt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
  • Gesamtangebotspreis 100 %
    Preis

    Gesamtangebotspreis nach dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis (VG-Nr. 2).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen: • Personenschäden: 10.000.000,00 Euro (je Schadensfall) • Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 10.000.000,00 Euro (je Schadensfall) Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr zumindest zweifach zur Verfügung stehen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung nach § 22 LkSG (Nr. 2.3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen siehe VG-Nr. 3 Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB siehe VG-Nr. 3 Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) siehe VG-Nr. 3 Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Eigenangaben zum Umsatz der letzten drei Jahre Mindeststandard: Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren im Durchschnitt von mindestens 5.000.000 Euro netto p.a.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Leistungen im Geschäftsfeld Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung von Feuerwehrfahrzeugen Mindeststandard: spezifischer Umsatz durchschnittlich mind. 1.000.000 netto p.a.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Referenzen (Referenzprojekte) über nach 02/2023 erbrachte, vergleichbare Projekte ein. Mindeststandard: Es sind mindestens drei entsprechende Referenzen aufzuzeigen. Für jede Referenz sind (unter Verwendung desReferenzblatts – bei Bedarf bitte vervielfältigen - folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Referenzprojektes, b) Leistungszeitraum, c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter), d) Auftraggeber (Name, Anschrift), e) Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). Unter einer vergleichbaren Leistung ist ein Projekt zu verstehen, dass ähnlich in Art und Umfang der Leistung zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag ist. Als inhaltlich vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag werden insbesondere solche Projekte angesehen, die sich auf die Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung von Feuerwehrfahrzeugen fokussieren. Mindeststandard: Es sind mindestens drei entsprechende Referenzen aufzuzeigen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere dieses Verfahrensleitfadens, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 31 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Albert Ziegler GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.519 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 303.248 €
Median 474.735 €
Oberes Quartil 608.934 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 09.04.2026, 12:05 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2026-I-016
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 08.03.2026
CPV-Code 34144210
Transportmittel (Was ist das?)
Erfüllungsort Stuttgart, Stadtkreis
Bindefrist (?) 35 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 168.317 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 87%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verteidigung & Sicherheit mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.536 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg · Stuttgart

vergabe@pd-g.de
+49 00000000