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Beschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung feuerwehrtechnische Beladung für Feuerwehrfahrzeuge (LF 10)🏆 Albert Ziegler GmbH · Giengen
- Albert Ziegler GmbH · Giengen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Aktuell sind mehr als 10.000 Fahrzeuge der Feuerwehren auf der kommunalen Ebene in Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gemeinden und Landkreise beschaffen die Feuerwehrfahrzeuge selbst und erhalten vom Land eine Zuwendung zur Teilfinanzierung der Investition nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Die Beschaffungsvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen erzeugen einen hohen verwaltungsinternen Aufwand und werden im Einzelfall auch von externen Beratungen und Gutachtenden begleitet. In ihrem Koalitionsvertrag (2021 bis 2026) haben die Parteien der baden-württembergischen Landesregierung vereinbart, die Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch Sammelausschreibungen und modulare Einheitsausschreibungen zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufwände reduziert, Beschaffungskosten durch Bündelungen gesenkt und die übergreifende Ausbildung mittels einheitlicher Fahrzeuge und Geräte verbessert werden. Die Umsetzung des oben genannten Koalitionsvorhabens erfolgt im Zuge einer Novellierung der ZFeuVwV ab dem Jahr 2025. Die ZFeuVwV sieht die landeseinheitliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über eine Sammelbeschaffung anstelle von Einzelbeschaffungsmaßnahmen vor. Die Gemeinden erhalten entsprechend höhere Zuwendungen, sofern sie sich der jetzigen Sammelbeschaffung anschließen. Das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IM.BW) plant nun die Umsetzung dieser Vorgaben durch die verfahrensgegenständliche Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (LF 10) für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg. Es wurden für die Gemeinden/Kommunen des Landes Baden-Württemberg 69 Feuerwehfahrzeuge in einer gesonderten Ausschreibung beschafft. Mit dieser Ausschreibung soll nun für diese Feuerwehrfahrzeuge die feuerwehrtechnische Beladung beschafft werden. Die Anforderungen an den Lieferauftrag und die auftragsgegenständlichen Beladung werden in dieser Leistungsbeschreibung sowie den
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (60 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtangebotspreis 100 %Preis
Gesamtangebotspreis nach dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis (VG-Nr. 2).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere dieses Verfahrensleitfadens, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 31 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Albert Ziegler GmbH1 Veröffentlichung
- 10.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.519 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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