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Ex-post: KLF - Europaweite Vergabe der Belieferung mit Strom für das Jahr 2026 im Festpreismodell im Offenen Verfahren

Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH · Freudenstadt · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen

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Vergabe-Ergebnis

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    Ex-post: KLF - Europaweite Vergabe der Belieferung mit Strom für das Jahr 2026 im Festpreismodell im Offenen Verfahren
    🏆 Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG · Freudenstadt
Auftragnehmer
  • Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG · Freudenstadt
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 28.11.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH übernimmt die Strombeschaffung für deren Liegenschaften bzw. Verbrauchsstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Strom im Festpreismodell für das Kalenderjahr 2026.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Ex-post: KLF - Europaweite Vergabe der Belieferung mit Strom für das Jahr 2026 im Festpreismodell im Offenen Verfahren
  • Preis

    Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG

    1 Veröffentlichung

    • 18.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 1.125 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 732.269 €
Median 1.801.573 €
Oberes Quartil 7.123.698 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer 2025/2033
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Freudenstadt, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 18.12.2025
CPV-Code 09310000
Erdöl, Strom und Energie (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Freudenstadt
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG · Freudenstadt
Vergabeberatung
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB · Stuttgart

Auftragnehmer (?)
Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG
Vertrag 28.11.2025

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 39.296 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.224 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 19%

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Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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