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Bewachung Los 1 GU Marienehe, Los 2 GU Satower Str.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGU Marienehe🏆 AWR Norddeutschland GmbH · Trollenhagen
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Los 2 VergebenGU Satower Straße🏆 AWR Norddeutschland GmbH · Trollenhagen
- AWR Norddeutschland GmbH · Trollenhagen
Bieter-Übersicht: 19 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: AWR Norddeutschland GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Dienstleistung nach VgV
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
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Fragenkatalog 50 Pkt.Qualität
Leistungspunktzahl des Angebots.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von AWR Norddeutschland GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AWR Norddeutschland GmbHZuschlagswert 4.794.189 €1 Veröffentlichung
- 23.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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