ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier im Zuge des Großprojektes ETCS-Ausrüstung Korridor Rhine-Alpine
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier im Zuge des Großprojektes ETCS-Ausrüstung Korridor Rhine-Alpine
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Lieferung von Stellwerken (ESTW) in Baden-Baden, Bühl und Appenweier als Teil des Großprojekts ETCS-Ausrüstung Korridor Rhine-Alpine.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 69 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
2 Veröffentlichungen
- 21.11.2025 Durch den Wechsel des AN könnte bereits vorhandenes Fachwissen nicht berücksichtigt werden, weshalb es zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen kommen würde. Daraus können nicht funktionsfähige Auftragseinheiten resultieren. Die Dauer eines neuen Ausschreibungsverfahrens würde eine weitere unzumutbare Verzögerung mit sich bringen, möglich wäre auch die Absage/Änderung von Betren. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnten nicht in Ansatz gebracht werden. aktuell
- 21.11.2025 Durch Beauftragung eines zweiten AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten außerordentlich erschwert. Eine einheitliche Leistungsbetreuung wäre nicht gewährleitet, weshalb mögliche Synergieeffekte verloren gehen würden. Weiterhin würde dies zu weiteren Unterbrechungen im Leistungsablauf führen. Die Dauer eines neuen Ausschreibungsverfahrens würde eine weitere unzumutbare Verzögerung mit sich bringen, möglich wäre auch die Absage/Änderung von Betren. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnten nicht in Ansatz gebracht werden.
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Vertragsmodifikation
Änderung am bestehenden Vertrag nach Zuschlag.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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