BIM Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau Planungsleistungen Lph 1-2 optional 3, 4, 6, 7 / 8
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau - Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau - Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen, — Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische Streckenausrüstung, — Vermessung/Trassierung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planungsleistungen für eine Neubaustrecke im Bahnbereich (BIM) für den Abschnitt Heidenau, inklusive Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und technische Streckenausrüstung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.497 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
15 Veröffentlichungen
- 12.01.2026 16: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dieser der Ersteller der Vorplanung ist und diese Inhalte aufgreifen und anpassen muss. Die notwendige Gewerkebtrachtung ist unmittelbar mit den Leistungen des gegenständlichen Auftragnehmers verzahnt, die eine Vergabe an einen weiteren AN nicht möglich macht. So hat der Planer unter anderem die ursprüngliche Trassierung der vorplanung erstellt, welche optimiert werden muss. Einem weiteren AN ist es nicht möglich dies zu tun, ohne die gänzliche Trassierung erneut zu erstellen. Weiterführend müssen die Auswirkungen auf andere Gewerke wie OLA, LST und KIB betrachtet werden. Dies kann nur der Ersteller der Vorplanung durchführen, da die Gewerkebtrachtung ein Ergebnis dieser ist und somit Auswirkungen auf die Planung als Grundlage und Einstieg in die Entwurfsplanung durch keinen Dritten durchgeführt werden kann. aktuell
- 11.12.2023 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Der Hauptvertrag sieht dabei anhand zur Auftragsbekanntmachung bekannte Objekte der Gewerke KIB, Verkehrsanlage, Verkehrsstationen sowie Technische Streckenausrüstung vor, welche auf Basis der HOAI sowie definierter besonderer Leistungen zu beplanen sind. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung lag einzig der Entwurf der Verkehrlichen Aufgabenstellung vor. Eine Betriebliche Aufgabenstellung wurde in Zusammenarbeit mit dem Planer entwickelt. Die durchgeführten Planungsleistungen zeigten auf, dass es notwendig ist den Planungsumfang anhand neuer Objekte zu erweitern. Die Ursache liegt im Planungsfortschritt, welcher zum Beispiel erst notwendige Stützbauwerke, Gleislängen- und anzahl, betroffene Brücken- und Durchlassauwerke oder auch Schallschutzwände erkennen lässt. Diese sind im Rahmen einer Gesamtgewerkeplanung durch den Planer mit zu erfassen und zu beplanen. Weiterhin kommt es durch den Planungsfortschritt auch dazu, dass die Anrechenbaren Kosten der im Hauptvertrag zugrunde gelegten Objekte genauer ermittelt werden können. Der Auftragnehmer hat auf dieser Grundlage das Recht sein Honorar anhand der neuen Anrechenbaren Kosten anpassen zu lassen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch eine Kostensteigerung durch die zweimalige Novellierung des Kostenkennwertekatalogs im März und Dezember 2022 erfolgte. Dem Hauptvertrag lag die Version des Kostenkennwertekatalogs von 2016 zugrunde. Diese geänderten und zusätzlichen Leistungen ändern nicht den Gesamtcharakter der Hauptvertragsleistung. Der Auftragnehmer ist mit einer gewerkeübergreifenden Planungsleistung beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Objekte sind daher für den Werkerfolg des Auftragnehmers notwendig. Da die Erkenntnisse dieser Änderungen und Ergänzungen erst durch den Planungsfortschritt und der Hauptvertragsleistung möglich waren, konnte dieser Sachverhalt nicht zur Auftragsbekanntmachung bekannt sein. ********************************21-DE-TG-Dresden Prague 2021**********************************
- 23.11.2023 NT14 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Kernelement der BIM-Methodik ist die CDE - die Common Data Environment als gemeinsame Datenumgebung zwischen AN und AG. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Vertraglich festgelegt ist, dass der ausführende AN die CDE der Firma EPLASS zu verwenden hat. Das BIM-Management der DB Netz AG (vertreten durch den BIM-Manager) ist für die Administration und Verfügbarkeit der CDE verantwortlich. Im Rahmen seiner Leistung hat der AN die Funktionsfähigkeit der CDE mit seinen selbst gewählten, nicht vertraglich festgelegten Software-Produkten anhand sogenannter Konformitätstest zu testen. Die funktionierende Schnittstelle zwischen den einzelnen Softwareprodukten des Auftragnehmers konnte nachgewiesen werden. Eine Funktionsfähigkeit auf der Kollaborationsplattform EPLASS konnte nicht hergestellt werden. Der Werkerfolg ist erreicht, insofern eine modellbasierte Arbeit auf der CDE sichergestellt werden kann. Die zusätzliche Leistung des Auftragnehmers besteht nunmehr darin, dass eine Konformität zwischen den Software-Produkten und der zur Verfügung gestellten CDE nicht sichergestellt werden konnte und dementsprechend muss der AN über die vertraglich geforderte Testung der Schnittstelle hinaus, in Abstimmung mit dem AG eine Möglichkeit finden, die BIM-Modelle gemäß vertraglich vereinbarten AIA (Anlage 15.1 des Hauptvertrages) auf der CDE zur Verfügung zu stellen. Diese Abstimmungen bedarfen Vor-, Nachbereitungs- und Durchführungszeit, die mit dem Hauptvertrag nicht abgegolten ist. Zur Auftragsbekanntmachung des Hauptvertrages Dez. 2019 war davon auszugehen, dass die marktüblichen BIM-basierten Software-Produkte mit der zur Verfügung gestellten CDE seitens EPLASS kollaborieren. Aus diesem Grund wurde in den Hauptvertragsleistung lediglich eine Testung der vom AN selbst gewählten Software-Produkte mit der CDE kalkuliert, eine darüber hinausgehende Herstellung der Funktionsfähigkeit war nicht absehbar, da man erst zu den Tests im Rahmen der Hauptvertragsleistung nach Auftragsbekanntmachung feststellen konnte, dass die Software-Schnittstellen nicht einheitlich funktionieren. Es sei darauf hingewiesen, dass auch der Anbieter der CDE für diesen Sachverhalt keine Schuld tragen kann. Die BIM-Methodik steckt noch in der Entwicklungszeit und insbesondere ein gemeinsames Datenaustauschformat (IFC) kann noch nicht die vollen Leistungen erbringen, da es nach wie vor nicht mit allen Softwareprodukten arbeitet. Zur Auftragsbekanntmachung war davon auszugehen, dass dies im Rahmen der Planung angewandt werden kann. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
- 23.11.2023 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Darunter fällt auch gemäß Leistungsbild Technische Streckenausrüstung die örtliche Bestandsaufnahme und zeichnerische Darstellung der vorhandenen Anlage. Dem Auftragnehmer wurden zu Auftragsbeginn die notwendigen Bestandsunterlagen der Telekommunikationstechnik zur Verfügung gestellt. Im Zuge des Planungsfortschrittes und der mit der Planung und Realisierung der NBS Dresden-Prag verbundenen Neuausrüstung des Bestandsstreckenabschnittes wurde erkannt, dass die hauptvertraglich geschuldeten Ortsbesichtigungen nicht ausreichend sind. Die vorhandenen Bestandsunterlagen zeigen zwar den vorhandenen Zustand der Anlagen vor Ort, jedoch sind diese aufgrund des Alters nicht ohne Weiteres zur Integration in die Planung und das vertraglich geschuldete BIM-Bestandsmodell zu verwenden. Zusätzliche Ortsbesichtigungen und damit verbundene Validierungen der Bestandsunterlagen sind notwendig, um diese für die Planungen der Leistungsphase 2 und Integration in das durch den AN zu erstellende BIM-Bestandsmodell aufzubereiten. Weiterhin ist es notwendig aufgrund der entwickelten Baubetriebstechnologie auch Ortsbesichtigungen außerhalb des vertraglich festgelegten Projektbereiches (ESTW Pirna) durchzuführen. Damit ist diese Leistung in jedem Fall notwendig den Werkerfolg des AN zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung wurden die Bestandsunterlagen abgerufen, es konnte erst mit Planungsfortschritt erkannt werden, dass die zur Verfügung gestellten Daten nicht die Planungssicherheit gewährleisten, welche für eine Leistungsphase 2 bzw Integration in ein BIM-Bestandsmodell notwendig wären. Weiterhin wurde erst mit Entwicklung der Baubetriebstechnologie festgestellt, dass auch Eingriffe im Bereich Bf Pirna durch Bauweichen notwendig sind. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
- 23.11.2023 NT10 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Untersuchung möglicher Bautechnologien verbunden mit einem Sperrzeitenkonzept während der Bauphase. Im Rahmen der durch die vom AN entwickelte Baubetriebstechnologie wurde erkannt, dass zeitweise der vorhandene Güterbahnhof Pirna einschließlich der dort befindlichen Anschließer nicht angebunden werden kann. Als Infrastrukturbetreiber ist die DB Netz AG verpflichtet, soweit möglich, die vorhandene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, auch während der Bauzeit. Dementsprechend beinhaltet die zusätzliche Leistung des AN eine trassierungstechnische Untersuchung, wie der Güterbahnhof Pirna z.B. durch Bauweichen im Bereich der Strecke 6239 und 6240, weiterhin angebunden werden kann. Diese Leistung ist für den Werkerfolg des Planers notwendig, da die Baubetriebstechnologie im Gesamten stimmig und somit auch die Anbindung der Anschließer gewährleistet sein muss. Die Baubetriebstechnologie wurde erst durch Planungsfortschritt ermittelt. Somit konnte zu Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein, dass eine Untersuchung außerhalb des Projektbereich in Pirna notwendig ist. Erst die Darstellung des Bauablaufs hat diese Konsequenz aufgezeigt und die Untersuchung notwendig gemacht. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
- 23.11.2023 NT08 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Grundgedanke dieser Methodik ist die Darstellung aller vorhandenen Daten innerhalb eines BIM-Modells. Die Hauptvertragsleistungen des AN beinhalten auch das Abfragen von Grundlagendaten Dritter für die Planungen. Ein Projektziel der NBS Dresden-Prag ist die Planung einer hochwassersicheren Strecke. Aus diesem Grund wurden für die Planung bei der LTV (Landestalsperrenverwaltung) notwendige Wasserspiegellagen bei verschiedenen Hochwassersituationen abgefragt. Seit 2021 erarbeitet die LTV auch im Projektbereich ein neuen übergreifenden Hochwasserrisikomanagementplan. Eine Abstimmung unter Teilnahme des Projektes NBS Dresden-Prag fand dazu unter Anderem am 22.02.2021 statt. Dementsprechend werden die Daten fortlaufend aktualisiert. Für den Werkerfolg des Auftragnehmers ist es notwendig diese Daten in das BIM-Gesamtmodell einzufügen und als Planungsgrundlage darzustellen. Am 10.02.2022 wurden seitens LTV für das betroffene Planungsgebiet die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen für HQ(100) und HQ(200) der Elbe, Müglitz und des Lockwitzbachs zur Verfügung gestellt. Das übergebene Datenformat lässt sich allerdings ohne Konvertierung/Transformation nicht in das BIM-Modell integrieren. Die zusätzliche Leistung des AN besteht dementsprechend darin die übergebenen Daten in ein geeignetes Format zu transformieren. Nur so kann der Werkerfolg des AN eines gesamthaften BIM-Modells erreicht werden. Die Daten wurden erst mit Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes erstellt (ab 2021). Dementsprechend konnte das übergebene Datenformat zur Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
- 23.11.2023 NT11 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Planung der Leit- und Sicherungstechnik. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Validierung der Aufgabenstellung wurde festgelegt, dass aufgrund der DSD Strategie für das Projekt NBS Dresden-Prag DSD als Endzustand angenommen wird. In dieser Form ist die Planung erfolgt und wurde unter Anderem im Vorabzug der VP-Lieferung im Juni 2022 dargestellt. Bei den vorausgesetzten Parallelprojekten ETCS Dresden-Schöna und den DSD-Projekten kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen. Aus diesem Grund musste die Entscheidung gefällt werden, dass die DSTW Technologie für den Endzustand der NBS keine Planungssicherheit mehr gewährleistet. Aus diesem Grund besteht die zusätzliche Leistung darin, dass der Auftragnehmer seine Planungsunterlagen nochmal abändern und im Endzustand ESTW SIMIS D und ETCS Blockverdichtung realisieren muss. Die weitere Planung mit DSTW hätte die Konsequenz, dass auch aus dem Projekt NBS Dresden-Prag heraus die dafür erforderlichen TSO (Technikstandorte) und BSO (Bedienstandorte) hätten geplant werden müssen, was zu erheblichen Mehraufwendungen führen würde. Diese Änderung der Planungsgrundlage ändert nicht den Gesamtcharakter der Planungsleistung des Hauptvertrages. Der Auftragnehmer hat als Werkerfolg eine qualitätsgerechte LST-Planung zu liefern. Dies ist unter der bisherigen Annahme nicht mehr möglich, daher musste der Zielzustand angepasst werden, nur so kann der Werkerfolg gewährleistet werden. Es war zu Auftragsbekanntmachung nicht absehbar, dass der Planer eine wiederholte Planungsleistung aufgrund einer Änderung der Randbedingungen durchführen muss. Es war bekannt, dass es ein Zielbild für die LST-Ausrüstung gibt, welches beibehalten werden kann. Dass eine Änderung dessen mit weiteren Planungsfortschritt erfolgen muss ist nicht absehbar gewesen. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
- 23.11.2023 NT12 Grundlage der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ist gemäß Regelwerk die Ril. 808.0210 und der darin enthaltene Anhang 02 „Kostenkennwertekatalog“. Zum 14.03.2022 wurde die gültige Richtlinie von 2016 aktualisiert. Diese Version wurde nochmals zum 01.12.2022 novelliert. Gemäß Jour-Fixe-Planung vom 20.12.2022 sind durch Sie die Planungen mit diesem aktuellen Regelwerk durchzuführen. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
- 21.11.2023 NT11 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Planung der Leit- und Sicherungstechnik. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Validierung der Aufgabenstellung wurde festgelegt, dass aufgrund der DSD Strategie für das Projekt NBS Dresden-Prag DSD als Endzustand angenommen wird. In dieser Form ist die Planung erfolgt und wurde unter Anderem im Vorabzug der VP-Lieferung im Juni 2022 dargestellt. Bei den vorausgesetzten Parallelprojekten ETCS Dresden-Schöna und den DSD-Projekten kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen. Aus diesem Grund musste die Entscheidung gefällt werden, dass die DSTW Technologie für den Endzustand der NBS keine Planungssicherheit mehr gewährleistet. Aus diesem Grund besteht die zusätzliche Leistung darin, dass der Auftragnehmer seine Planungsunterlagen nochmal abändern und im Endzustand ESTW SIMIS D und ETCS Blockverdichtung realisieren muss. Die weitere Planung mit DSTW hätte die Konsequenz, dass auch aus dem Projekt NBS Dresden-Prag heraus die dafür erforderlichen TSO (Technikstandorte) und BSO (Bedienstandorte) hätten geplant werden müssen, was zu erheblichen Mehraufwendungen führen würde. Diese Änderung der Planungsgrundlage ändert nicht den Gesamtcharakter der Planungsleistung des Hauptvertrages. Der Auftragnehmer hat als Werkerfolg eine qualitätsgerechte LST-Planung zu liefern. Dies ist unter der bisherigen Annahme nicht mehr möglich, daher musste der Zielzustand angepasst werden, nur so kann der Werkerfolg gewährleistet werden. Es war zu Auftragsbekanntmachung nicht absehbar, dass der Planer eine wiederholte Planungsleistung aufgrund einer Änderung der Randbedingungen durchführen muss. Es war bekannt, dass es ein Zielbild für die LST-Ausrüstung gibt, welches beibehalten werden kann. Dass eine Änderung dessen mit weiteren Planungsfortschritt erfolgen muss ist nicht absehbar gewesen.
- 21.11.2023 NT14 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Kernelement der BIM-Methodik ist die CDE - die Common Data Environment als gemeinsame Datenumgebung zwischen AN und AG. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Vertraglich festgelegt ist, dass der ausführende AN die CDE der Firma EPLASS zu verwenden hat. Das BIM-Management der DB Netz AG (vertreten durch den BIM-Manager) ist für die Administration und Verfügbarkeit der CDE verantwortlich. Im Rahmen seiner Leistung hat der AN die Funktionsfähigkeit der CDE mit seinen selbst gewählten, nicht vertraglich festgelegten Software-Produkten anhand sogenannter Konformitätstest zu testen. Die funktionierende Schnittstelle zwischen den einzelnen Softwareprodukten des Auftragnehmers konnte nachgewiesen werden. Eine Funktionsfähigkeit auf der Kollaborationsplattform EPLASS konnte nicht hergestellt werden. Der Werkerfolg ist erreicht, insofern eine modellbasierte Arbeit auf der CDE sichergestellt werden kann. Die zusätzliche Leistung des Auftragnehmers besteht nunmehr darin, dass eine Konformität zwischen den Software-Produkten und der zur Verfügung gestellten CDE nicht sichergestellt werden konnte und dementsprechend muss der AN über die vertraglich geforderte Testung der Schnittstelle hinaus, in Abstimmung mit dem AG eine Möglichkeit finden, die BIM-Modelle gemäß vertraglich vereinbarten AIA (Anlage 15.1 des Hauptvertrages) auf der CDE zur Verfügung zu stellen. Diese Abstimmungen bedarfen Vor-, Nachbereitungs- und Durchführungszeit, die mit dem Hauptvertrag nicht abgegolten ist. Zur Auftragbekanntmachung des Hauptvertrages Dez. 2019 war davon auszugehen, dass die marktüblichen BIM-basierten Software-Produkte mit der zur Verfügung gestellten CDE seitens EPLASS kollaborieren. Aus diesem Grund wurde in den Hauptvertragsleistung lediglich eine Testung der vom AN selbst gewählten Software-Produkte mit der CDE kalkuliert, eine darüber hinausgehende Herstellung der Funktionsfähigkeit war nicht absehbar, da man erst zu den Tests im Rahmen der Hauptvertragsleistung nach Auftragsbekanntmachung feststellen konnte, dass die Software-Schnittstellen nicht einheitlich funktionieren. Es sei darauf hingewiesen, dass auch der Anbieter der CDE für diesen Sachverhalt keine Schuld tragen kann. Die BIM-Methodik steckt noch in der Entwicklungszeit und insbesondere ein gemeinsames Datenaustauschformat (IFC) kann noch nicht die vollen Leistungen erbringen, da es nach wie vor nicht mit allen Softwareprodukten arbeitet. Zur Auftragsbekanntmachung war davon auszugehen, dass dies im Rahmen der Planung angewandt werden kann.
- 21.11.2023 Grundlage der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ist gemäß Regelwerk die Ril. 808.0210 und der darin enthaltene Anhang 02 „Kostenkennwertekatalog“. Zum 14.03.2022 wurde die gülti-ge Richtlinie von 2016 aktualisiert. Diese Version wurde nochmals zum 01.12.2022 novelliert. Gemäß Jour-Fixe-Planung vom 20.12.2022 sind durch Sie die Planungen mit diesem aktuellen Regelwerk durchzuführen.
- 21.11.2023 NT009 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Darunter fällt auch gemäß Leistungsbild Technische Streckenausrüstung die örtliche Bestandsaufnahme und zeichnerische Darstellung der vorhandenen Anlage. Dem Auftragnehmer wurden zu Auftragsbeginn die notwendigen Bestandsunterlagen der Telekommunikationstechnik zur Verfügung gestellt. Im Zuge des Planungsfortschrittes und der mit der Planung und Realisierung der NBS Dresden-Prag verbundenen Neuausrüstung des Bestandsstreckenabschnittes wurde erkannt, dass die hauptvertraglich geschuldeten Ortsbesichtigungen nicht ausreichend sind. Die vorhandenen Bestandsunterlagen zeigen zwar den vorhandenen Zustand der Anlagen vor Ort, jedoch sind diese aufgrund des Alters nicht ohne Weiteres zur Integration in die Planung und das vertraglich geschuldete BIM-Bestandsmodell zu verwenden. Zusätzliche Ortsbesichtigungen und damit verbundene Validierungen der Bestandsunterlagen sind notwendig, um diese für die Planungen der Leistungsphase 2 und Integration in das durch den AN zu erstellende BIM-Bestandsmodell aufzubereiten. Weiterhin ist es notwendig aufgrund der entwickelten Baubetriebstechnologie auch Ortsbesichtigungen außerhalb des vertraglich festgelegten Projektbereiches (ESTW Pirna) durchzuführen. Damit ist diese Leistung in jedem Fall notwendig den Werkerfolg des AN zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung wurden die Bestandsunterlagen abgerufen, es konnte erst mit Planungsfortschritt erkannt werden, dass die zur Verfügung gestellten Daten nicht die Planungssicherheit gewährleisten, welche für eine Leistungsphase 2 bzw Integration in ein BIM-Bestandsmodell notwendig wären. Weiterhin wurde erst mit Entwicklung der Baubetriebstechnologie festgestellt, dass auch Eingriffe im Bereich Bf Pirna durch Bauweichen notwendig sind.
- 21.11.2023 NT008 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Grundgedanke dieser Methodik ist die Darstellung aller vorhandenen Daten innerhalb eines BIM-Modells. Die Hauptvertragsleistungen des AN beinhalten auch das Abfragen von Grundlagendaten Dritter für die Planungen. Ein Projektziel der NBS Dresden-Prag ist die Planung einer hochwassersicheren Strecke. Aus diesem Grund wurden für die Planung bei der LTV (Landestalsperrenverwaltung) notwendige Wasserspiegellagen bei verschiedenen Hochwassersituationen abgefragt. Seit 2021 erarbeitet die LTV auch im Projektbereich ein neuen übergreifenden Hochwasserrisikomanagementplan. Eine Abstimmung unter Teilnahme des Projektes NBS Dresden-Prag fand dazu unter Anderem am 22.02.2021 statt. Dementsprechend werden die Daten fortlaufend aktualisiert. Für den Werkerfolg des Auftragnehmers ist es notwendig diese Daten in das BIM-Gesamtmodell einzufügen und als Planungsgrundlage darzustellen. Am 10.02.2022 wurden seitens LTV für das betroffene Planungsgebiet die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen für HQ(100) und HQ(200) der Elbe, Müglitz und des Lockwitzbachs zur Verfügung gestellt. Das übergebene Datenformat lässt sich allerdings ohne Konvertierung/Transformation nicht in das BIM-Modell integrieren. Die zusätzliche Leistung des AN besteht dementsprechend darin die übergebenen Daten in ein geeignetes Format zu transformieren. Nur so kann der Werkerfolg des AN eines gesamthaften BIM-Modells erreicht werden. Die Daten wurden erst mit Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes erstellt (ab 2021). Dementsprechend konnte das übergebene Datenformat zur Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein.
- 21.11.2023 NT10 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Untersuchung möglicher Bautechnologien verbunden mit einem Sperrzeitenkonzept während der Bauphase. Im Rahmen der durch die vom AN entwickelte Baubetriebstechnologie wurde erkannt, dass zeitweise der vorhandene Güterbahnhof Pirna einschließlich der dort befindlichen Anschließer nicht angebunden werden kann. Als Infrastrukturbetreiber ist die DB Netz AG verpflichtet, soweit möglich, die vorhandene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, auch während der Bauzeit. Dementsprechend beinhaltet die zusätzliche Leistung des AN eine trassierungstechnische Untersuchung, wie der Güterbahnhof Pirna z.B. durch Bauweichen im Bereich der Strecke 6239 und 6240, weiterhin angebunden werden kann. Diese Leistung ist für den Werkerfolg des Planers notwendig, da die Baubetriebstechnologie im Gesamten stimmig und somit auch die Anbindung der Anschließer gewährleistet sein muss. Die Baubetriebstechnologie wurde erst durch Planungsfortschritt ermittelt. Somit konnte zu Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein, dass eine Untersuchung außerhalb des Projektbereich in Pirna notwendig ist. Erst die Darstellung des Bauablaufs hat diese Konsequenz aufgezeigt und die Untersuchung notwendig gemacht.
- 09.11.2023 Die zusätzliche Leistung beinhaltet eine Untersuchung der Baubetriebstechnologie mit der Prämisse, dass das Zugsicherungssystem ETCS während der Bauzeit nicht abgeschaltet werden kann/darf. Die Untersuchung soll die Auswirkung auf die aktuell im Vorplanungsheft enthaltenen Bautechnologie (terminlich, monetär und bautechnologisch) beschreiben und aufzeigen. Die Untersuchung ändert nicht den Gesamtcharakter der eigentlichen Leistung, sie ist für den Werkerfolg des Planers notwendig. Dies begründet sich insbesondere in der weitreichenden Forderung des Deutschlandtaktes, dass ETCS stets im Streckennetz der DB AG zur Verfügung stehen muss. Der Planer hat im Rahmen seiner Hauptvertragsleistung bereits Varianten der Baubetriebstechnologie untersucht und im übergebenen Vorplanungsheft dargestellt. Diese Leistung setzte die Prämisse voraus, dass das ETCS zur Bauzeit abgeschaltet wird und erst mit Gesamtinbetriebnahme der NBS Dresden-Prag in Betrieb genommen werden muss. Dementsprechend muss er die fertiggestellte Unterlage nochmals aufgreifen und eine vergleichende Unterlage erstellen. Diese Prämisse wurde zu Leistungsbeginn in Abstimmung mit den Fachbereichen der DB Netz AG festgelegt (2020) und während des Planungsfortschrittes beibehalten. Ein früherer Wechsel zu einer neuen geänderten Planungsprämisse konnte nicht begründet werden. Zwei Sachverhalte konnten zur Auftragsbekanntmachung des zugrunde gelegten Hauptvertrages nicht bekannt gewesen sein. Das eine ETCS Ausrüstung für diese Strecke vor dem Umbau des Projektes NBS Dresden - Prag geplant und gebaut werden soll, war bei Auftragsbekanntmachung Dezember 2019 nicht bekannt. Die Bast „ETCS L2 Dresden Hbf (a) – Schöna – Grenze DE/CZ“ für ein paralleles Projekt wurde erst am 22.01.21 unterschrieben und erst anschießend informativ übersandt wurden. Diese BAst wird auch aktuell nochmals überarbeitet. Weiterhin zeigen aktuelle Informationen und Untersuchungen, dass entgegen der Annahme zu Leistungsbeginn ein hoher Anteil an Zügen nicht mehr mit PZB-Ausrüstung zu Baubeginn der NBS ausgestattet sein wird. Diese Züge können entsprechend nur noch unter ETCS verkehren und könnten somit während der Bauphase nicht durch das Elbtal (Projektstandort) verkehren.
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