AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0697fc79-c8d0-44c2-9f3f-31475cbee836/

Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025

Notice-ID: 0697fc79-c8d0-44c2-9f3f-31475cbee836 · Procedure-ID: 32f9ac5b-493d-42d3-8efc-648aff1321c3

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Stammdaten

Auftraggeber
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, Bayreuth
Veröffentlicht
27.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).