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Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025
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Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 20,7 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.
Änderungen am Verfahren
5 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📋 Eignungskriterien
Aufgrund einer Bewerberfrage wurden die Eignungskriterien hinsichtlich der Angaben zu den technischen Fachkräften ergänzt.
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📄 Unterlagen
Aufgrund der Änderungen im Leistungsumfang ändern sich die Vergabeunterlagen.
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📅 Frist verlängert
Aus organisatorischen Gründen wird die Einreichungsfrist verlängert.
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📋 Eignungskriterien
Die Bekanntmachung wurde unter dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Eignungskriterium Referenzen aktualisiert.
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📅 Frist verlängert
Aufgrund der ggf. notwendigen umfassenden Abstimmungen zwischen Bietern und Unterauftragnehmern wird die Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe eines Rahmenvertrags für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen mit einem geschätzten Volumen von bis zu 20,7 Mio. EUR netto.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es erhalten die 8 Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach der Eignungsfeststellung eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Im Rahmen der Angebotsphase werden 3 simulierte Einzelabrufe durchgeführt. Nach Angebotsöffnung erfolgt eine Teststellung, bei der die Bieter innerhalb von 5 Arbeitstagen Skillprofile für 2 Beratertypen einreichen müssen. Es ist zunächst nur eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber hat das Recht, die Verhandlungen nach freiem Ermessen abzubrechen, sollte sich abzeichnen, dass das Ziel einer Einigung nicht erreicht wird. Der Zuschlag wird auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung setzt sich aus 3 Teilbereichen zusammen. Zunächst werden die Angaben im Kriterienkatalog für die Qualitätskriterien des Rahmenvertrages ausgewertet und ins Verhältnis zu den erreichten Punkten des Bestangebotes dieses Bereiches gesetzt. Im 2. Schritt werden die im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Unterlagen zu den simulierten Einzelabrufen ausgewertet. Je Simulation erfolgt die Auswertung nach der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die Ergebnisse der 3 Simulationen werden pro Bieter zusammenaddiert. Im 3. Schritt erfolgt die Auswertung der im Rahmen der Teststellung eingereichten Unterlagen zum simulierten Einzelabruf unter Anwendung der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die sich so ergebenen 3 Teilergebnisse werden pro Bieter zusammengerechnet. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005", darunter wird abgerundet. Das genaue Prozedere der Berechnungen ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Rahmenvertragspartner können im Rahmen von Miniwettbewerben auf die Bedarfe des Auftragsgebers gleichberechtigt nebeneinander Angebote abgeben. Eine diesbezügliche Pflicht besteht jedoch nicht. Eine Aufwandsentschädigung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht gezahlt.“
8–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung Scientology. Es wird auf die Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Scientology) verwiesen. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen) Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es wird auf die Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen (Eigenerklärung Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) verwiesen. Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 500.000 EUR abschließen oder bereits abgeschlossen hat, diese während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten und dem Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit sowie auf Verlangen den Fortbestand jederzeit nachweisen wird (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen). Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Es muss ein spezifischer Jahresumsatz im Bereich IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen in den letzten 3 zurückliegenden abgeschlossenen (geprüften) (Geschäfts-)Jahren von mindestens 20,7 Millionen EUR pro Jahr erreicht worden sein. Wurde dieser spezifische Jahresumsatz nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann der Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Zwingende Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es müssen in der Zeit von 2022 bis 2024 bei mindestens 10 verschiedenen Referenzkunden aus dem öffentlichen Dienst bzw. aus dem Bereich der Banken und Versicherungen IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbracht worden sein. Wurde diese Anzahl nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann die Anzahl der sich unterscheidenden Referenzkunden der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen gerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinaus ist die tatsächliche Anzahl der verschiedenen Referenzen aus dem öffentlichen Dienst (öD) bzw. aus dem Bereich der Banken und Versicherungen in der Zeit von 2022 bis 2024, bei denen IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbracht wurden, anzugeben.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Es muss die aktuelle Anzahl der Fachkräfte angeben werden, die die Leistungen erbringen können. Sofern Selbständige zum Einsatz kommen sollen, können diese bei den Fachkräften nur gezählt werden, sofern sie durch den Bewerber vertraglich gebunden sind. Darüber hinaus können die Fachkräfte nur gezählt werden, wenn sie die Leistungen datenschutzkonform gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen) erbringen können, d.h. sie wären in der Lage, im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation (vgl. § 80 Abs. 2 SGB X) tätig zu werden. Mindestanforderungen an das Personal: IT-Dienstleistungen insgesamt mindestens: 250 Fachkräfte; Entwickler/Programmierer mindestens: 80 Fachkräfte; Beratung/Unterstützung im Bereich Business Intelligence mindestens: 6 Fachkräfte; IT-Architekten/Lösungsdesigner mindestens: 10 Fachkräfte; Automatisierung/KI mindestens: 12 Fachkräfte; Projektleiter mindestens: 6 Fachkräfte; Projektunterstützung mindestens: 6 Fachkräfte; Wurde diese Anzahl an Fachkräften nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren. Allgemeiner Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft kann die Anzahl der Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen gerechnet werden. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Als Entscheidungskriterium bei Punktgleichheit wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe das Kriterium 2.2.2 der Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen herangezogen. Danach entscheidet die gegenwärtige Zahl der Fachkräfte im Bereich IT-Dienstleistungen, die Leistungen datenschutzkonform gem. Leistungsbeschreibung (Nr. 4.1.1.2) erbringen (unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht).
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Bewerber soll angeben, ob er entweder über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar verfügt oder sich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar befindet. In diesem Fall ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung einschließlich Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability) bzw. der Nachweis über das laufende Zertifizierungsverfahren einzureichen. Es wird auf die Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen (Eignungskriterien) verwiesen. Dieses Kriterium stellt keine Mindestanforderung dar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
11 Veröffentlichungen
- Frist 28.04.2025 Aufgrund der Änderungen im Leistungsumfang ändern sich die Vergabeunterlagen. aktuell
- Frist 28.04.2025 Aufgrund einer Bewerberfrage wurden die Eignungskriterien hinsichtlich der Angaben zu den technischen Fachkräften ergänzt.
- Frist 14.04.2025 Aus organisatorischen Gründen wird die Einreichungsfrist verlängert.
- Frist 07.04.2025 Die Bekanntmachung wurde unter dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Eignungskriterium Referenzen aktualisiert.
- Frist 31.03.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 31.03.2025 Aufgrund der ggf. notwendigen umfassenden Abstimmungen zwischen Bietern und Unterauftragnehmern wird die Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge verlängert.
- 14.04.2025 Aufgrund einer Bewerberfrage wurden die Eignungskriterien hinsichtlich der Angaben zu den technischen Fachkräften ergänzt.
- 07.04.2025 Aufgrund der Änderungen im Leistungsumfang ändern sich die Vergabeunterlagen.
- 31.03.2025 Aus organisatorischen Gründen wird die Einreichungsfrist verlängert.
- 18.03.2025 Die Bekanntmachung wurde unter dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Eignungskriterium Referenzen aktualisiert.
- 12.03.2025 Aufgrund der ggf. notwendigen umfassenden Abstimmungen zwischen Bietern und Unterauftragnehmern wird die Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge verlängert.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 253 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) adesso SE · Hays AGAuftragsvolumen (Rahmen) 20.700.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.977 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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