Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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EU-Oberschwelle
Geändert: Die Bekanntmachung wurde unter dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Eignungskriterium Referenzen aktuali…

Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen 2025

kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)

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Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, aus dem Leistungen in Höhe von bis zu 21 Mio. EUR (netto) innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden. Ein Anspruch auf Ausschöpfung bzw. einer Abrufverpflichtung besteht nicht. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung für jeweils 1 Jahr. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, als auch an Unternehmen, welche Selbständige für die Leistungserbringung bei der Auftraggeberin einsetzen werden. Die Überlassung von (Zeit-)Arbeitnehmern ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der Rahmenvertrag wird mit 5 Firmen geschlossen.

Änderungen am Verfahren

5 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📋 Eignungskriterien

    Aufgrund einer Bewerberfrage wurden die Eignungskriterien hinsichtlich der Angaben zu den technischen Fachkräften ergänzt.

  2. 📄 Unterlagen

    Aufgrund der Änderungen im Leistungsumfang ändern sich die Vergabeunterlagen.

  3. 📅 Frist verlängert

    Aus organisatorischen Gründen wird die Einreichungsfrist verlängert.

  4. 📋 Eignungskriterien

    Die Bekanntmachung wurde unter dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Eignungskriterium Referenzen aktualisiert.

  5. 📅 Frist verlängert

    Aufgrund der ggf. notwendigen umfassenden Abstimmungen zwischen Bietern und Unterauftragnehmern wird die Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge verlängert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen mit einem Volumen von bis zu 21 Mio. EUR (netto).
  • Keine Losbildung, da die Themenfelder (IT-Sicherheit, Software-Entwicklung, KI etc.) ineinandergreifen.
  • Einsatz von festangestellten Mitarbeitern oder Selbständigen möglich, keine Arbeitnehmerüberlassung.
  • Leistungen sollen überwiegend remote erbracht werden.
  • Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 10) zu entnehmen.

Gesucht wird ein Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen mit einem geschätzten Volumen von bis zu 21 Mio. EUR (netto) über eine Laufzeit von 1 Jahr mit Verlängerungsoptionen.

Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die festangestellte Mitarbeiter oder Selbständige einsetzen, wobei die Überlassung von Zeit-Arbeitnehmern ausgeschlossen ist. Schwerpunkte liegen in Bereichen wie IT-Sicherheit, Software-Entwicklung, Digitalisierung und KI.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Es erhalten die 8 Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach der Eignungsfeststellung eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Im Rahmen der Angebotsphase werden 3 simulierte Einzelabrufe durchgeführt. Nach Angebotsöffnung erfolgt eine Teststellung, bei der die Bieter innerhalb von 5 Arbeitstagen Skillprofile für 2 Beratertypen einreichen müssen. Es ist zunächst nur eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber hat das Recht, die Verhandlungen nach freiem Ermessen abzubrechen, sollte sich abzeichnen, dass das Ziel einer Einigung nicht erreicht wird. Der Zuschlag wird auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung setzt sich aus 3 Teilbereichen zusammen. Zunächst werden die Angaben im Kriterienkatalog für die Qualitätskriterien des Rahmenvertrages ausgewertet und ins Verhältnis zu den erreichten Punkten des Bestangebotes dieses Bereiches gesetzt. Im 2. Schritt werden die im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Unterlagen zu den simulierten Einzelabrufen ausgewertet. Je Simulation erfolgt die Auswertung nach der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die Ergebnisse der 3 Simulationen werden pro Bieter zusammenaddiert. Im 3. Schritt erfolgt die Auswertung der im Rahmen der Teststellung eingereichten Unterlagen zum simulierten Einzelabruf unter Anwendung der Bestpreis-Quotienten-Methode. Die sich so ergebenen 3 Teilergebnisse werden pro Bieter zusammengerechnet. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005", darunter wird abgerundet. Das genaue Prozedere der Berechnungen ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Rahmenvertragspartner können im Rahmen von Miniwettbewerben auf die Bedarfe des Auftragsgebers gleichberechtigt nebeneinander Angebote abgeben. Eine diesbezügliche Pflicht besteht jedoch nicht. Eine Aufwandsentschädigung wird im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht gezahlt.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

8–8 Bewerber zugelassen

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 253 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) adesso SE · Hays AG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 20.700.000 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.977 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.500.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

21.000.000 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 07.04.2025, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 14/2025-IT
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Mittel
Standort Bayreuth, Bayern
Veröffentlicht 27.02.2025
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Bayreuth
Laufzeit 1 Jahr
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.394 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.315 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →