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Beschaffung eines Labor-Informations-Management-Systems für das Dezernat 41 (LIMS D41)
Thüringer Polizei; Landespolizeidirektion, SG 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen · Erfurt · Thüringen
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Beschreibung
Vertragsgegenstand sind insbesondere die Lieferung, Anpassung, Installation und Inbetriebnahme eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS). Des Weiteren gelten Schulungen, Service, Support und Betriebsunterstützungsleistungen als vertraglich vereinbart.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS) inklusive Lieferung, Anpassung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Service und Support.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
• 13_Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen • 14_Eigenerklärung zum ThürVgG (Vordruck) • 15_Eigenerklärung Haftpflichtversicherung • 16_Eigeneerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 • 17_Eigenerklärung zur SÜ2
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der Stelle für Rechtsbehelf-/Nachprüfungsverfahren gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.369 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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