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Erweiterungsbauten Berufsschulzentrum Bismarckstraße
Stadt Leverkusen, vertreten durch die Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI) · Leverkusen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Die Stadt Leverkusen ist Eigentümerin eines mit dem Berufsschulzentrum Bismarckstraße bebauten Grundstücks in Leverkusen. Zum Zwecke des Umbaus, der Sanierung und Modernisierung hat sie das Grundstück als Ergebnis eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens am 10.06.2005 für einen Zeitraum von 30 Jahren an die HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH verpachtet und die auf dem Pachtgrundstück befindlichen Schulgebäude zurückgemietet. Das Vertragswerk umfasst die Verpflichtung der HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH zur Sanierung und fortlaufenden Instandhaltung des bestehenden Berufsschulcampus. Nunmehr ist beabsichtigt, frühestens nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Ex ante-Transparenzbekanntmachung mit der aktuell in Gründung befindlichen ÖPP Berufsschule Bismarckstraße GmbH & Co. oHG, einer beabsichtigten gemeinsamen Projektgesellschaft der HOCHTIEF ÖPP GmbH und der SPIE SPV GmbH, einen weiteren Mietvertrag über drei neu zu errichtende Baukörper mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von insgesamt 8.684 m² BGF zur Erweiterung des Berufsschulzentrums abzuschließen, welcher neben der Verpflichtung zur schlüsselfertigen Errichtung der drei Baukörper deren Vermietung an die Stadt Leverkusen über einen Zeitraum von 30 Jahren umfasst.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neubau von drei Erweiterungsbauten mit insgesamt 8.684 m² Bruttogrundfläche für das Berufsschulzentrum Bismarckstraße in Leverkusen.
- Die Errichtung erfolgt schlüsselfertig durch eine neu zu gründende Projektgesellschaft, die die Gebäude anschließend für 30 Jahre vermietet.
- Das Projekt ist Teil eines bestehenden ÖPP-Vertrags zur Sanierung und Instandhaltung des Berufsschulcampus.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zur Interessenbekundung (neg-wo-call) im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens.
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt den Abschluss eines Mietvertrags über drei neu zu errichtende Baukörper mit einer Bruttogrundfläche von 8.684 m² zur Erweiterung des Berufsschulzentrums Bismarckstraße.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es besteht die Möglichkeit, gegenüber der Stadt Leverkusen begründet darzulegen, warum eine Vergabe des Bauauftrags in einem transparenten Wettbewerb möglich wäre und daher der Verzicht auf ein Vergabeverfahren mit der Einholung mehrerer Angebote nicht zulässig erscheint. Grds. kann die Zulässigkeit einer Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt auf Antrag eines am Auftrag ebenfalls interessierten Unternehmens im Wege der Vergabenachprüfung überprüft werden (siehe hierzu § 135 Abs. 1 und 2 GWB). Ein nach exklusiver Verhandlung mit nur einem Unternehmen erteilter Auftrag kann von einer Nachprüfungsinstanz aber nicht mehr für unwirksam erklärt werden, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 15.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
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