NBS Wallauer Spange: Objekt- und Fachplanungen Anteil DB Netz Lph. 3-4 und optional Lph. 5 und 6-7, sowie Anteil DB Station&Service Lph. 1-2 und optional 3-4, 6-7
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
NBS Wallauer Spange: Objekt- und Fachplanungen Anteil DB Netz Lph. 3-4 und optional Lph. 5 und 6-7, sowie Anteil DB Station&Service Lph. 1-2 und optional 3-4, 6-7
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Objekt- und Fachplanungsleistungen für die NBS Wallauer Spange.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 620 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsmodifikation
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Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
14 Veröffentlichungen
- 15.01.2026 NT 110 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde für die interne Beschlussfassung der nachfolgenden Leistungsphasen vom AG ein „Stresstest“ durchgeführt. Zur Durchführung dessen wird unter anderem eine vorläufige Kostenberechnung auf Basis des aktuellen Planstandes notwendig. Das Erstellen einer vorläufigen Kostenberechnung ist für den AN ein Vorziehen einer Grundleistung der HOAI, jedoch mit abweichenden Rahmenbedingungen hinsichtlich des Planungsstandes. Entsprechend stellt die vorläufige Kostenberechnung somit eine zu wiederholende Grundleistung der HOAI dar, die nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt ist. Die Notwendigkeit war weder für den AG noch den AN zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses absehbar. Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Erstellung der Unterlage ist für den AG notwendig, da eine interne Beschlussfassung für das Projekt unerlässlich ist. NA 45 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Baustraßen und BE-Flächen durch den AN geplant. Die bisherige Wegeführung wurde auf Grundlage einer Planung der DEGES zum Ausbau des Wiesbadener Kreuzes vorgenommen. Im Rahmen der Offenlage zum Antrag auf Planfeststellung hatte die Autobahn GmbH darauf hingewiesen, dass es eine Kollision zwischen der Planung der DB und der DEGES im Bereich der o.g. Wege gibt. Möglicherweise ist die Kollision in einer fortgeschriebenen Planung der DEGES begründet. Zur Sicherstellung der Kompatibilität der aktuellen Planung der DEGS mit der Planung der DB ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Wegeführung erforderlich. Die erforderliche Anpassung der Baustraßen stellt eine wiederholende Planung und einem Mehraufwand für den AN dar, der nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt ist. Die Notwendigkeit war weder für den AG noch den AN zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses absehbar. Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die zu wiederholende Planungsleistung ist zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig. NA 42 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde für die interne Beschlussfassung der nachfolgenden Leistungsphasen vom AG ein „Stresstest“ durchgeführt. Zur Durchführung dessen wird unter anderem eine vorläufige Kostenberechnung auf Basis des aktuellen Planstandes notwendig. Das Erstellen einer vorläufigen Kostenberechnung ist für den AN ein Vorziehen einer Grundleistung der HOAI, jedoch mit abweichenden Rahmenbedingungen hinsichtlich des Planungsstandes. Entsprechend stellt die vorläufige Kostenberechnung somit eine zu wiederholende Grundleistung der HOAI dar, die nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt ist. Die Notwendigkeit war weder für den AG noch den AN zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses absehbar. Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Erstellung der Unterlage ist für den AG notwendig, da eine interne Beschlussfassung für das Projekt unerlässlich ist.
- 13.10.2025 NA 24 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Baustraßen und BE-Flächen durch den AN geplant. Im Zuge weiterführender Abstimmungen mit Leitungsbetreibern, Landwirten und Anwohnern musste die Planung für einzelne Baustraßen angepasst werden. Zudem mussten auf Basis neuer Vermessungsdaten die Einmündungen in Bestandsstraßen überarbeitet werden. Die Anpassung der Baustraßen als wiederholende Planung stellt einen Mehraufwand dar, der nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt ist. Die Notwendigkeit war weder für den AG noch den AN zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses absehbar. Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die zu wiederholende Planungsleistung ist zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig.
- 27.08.2025 29) Im Rahmen der Entwurfsplanung und der Erarbeitung der Baugrundgutachten hat sich herausgestellt, dass in Teilbereichen der Strecke mit bauwerksschädlichen Setzungen des Untergrundes zu rechnen ist. Aufgrund dessen sind auf Anordnung des AG durch den AN Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Vorwegnahme der Setzungen zu erarbeiten.
- 22.04.2025 NA 26 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Überarbeitung und Anpassung von Unterlagen sind für eine genehmigungsfähige Planfeststellungsunterlage und somit für den geschuldeten Werkerfolg unerlässlich.
- 31.03.2025 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Überarbeitung und Anpassung von Unterlagen sind für eine genehmigungsfähige Planfeststellungsunterlage und somit für den geschuldeten Werkerfolg unerlässlich.
- 16.10.2024 NT_38 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Überarbeitung und Anpassung von Unterlagen sind für eine genehmigungsfähige Planfeststellungsunterlage und somit für den geschuldeten Werkerfolg unerlässlich aktuell
- 16.10.2024 NT_107 Der AN ist mit der Planung des Haltepunktes sowie der Gesamtstrecke der Wallauer Spange als Generalplaner beauftragt. Ein Wechsel des AN für die geringfügigen Umplanungen würde zu zahlreichen Schnittstellen in unterschiedlichen Gewerken führen und ist schon allein für den geschuldeten werkvertraglichen Erfolg sowie aus Haftungsgründen abzulehnen.
- 23.09.2024 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die zu wiederholende Planungsleistung ist zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig.
- 12.09.2024 Die Erstellung der Planungen für die Baustraßen und Baustelleneinrichtung erfolgt durch den AN als Generalplaner für das Gesamtprojekt. Auch die Übernahme der Planungen in die Genehmigungsunterlagen zur Planfeststellung erfolgt durch den AN für das Gesamtprojekt. Bei den nun zu wiederholenden Leistungen handelt es sich um Überarbeitungen von bereits vom AN fertiggestellten Unterlagen, die durch Dritte gefordert wurden. Ein Wechsel des AN ist auszuschließen, da lediglich eine Hauptvertragsleistung in Teilen zu wiederholen ist und diese für den Werkerfolg zwingend erforderlich ist.
- 13.08.2024 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Berücksichtigung der KOSTRA-Datensätze für die Niederschläge ist für eine ausreichend dimensionierte und genehmigungsfähige Entwässerungsplanung notwendig. Diese ist für den geschuldeten Werkerfolg unerlässlich
- 08.08.2024 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung einer Neubaustrecke bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die Berücksichtigung der KOSTRA-Datensätze für die Niederschläge ist für eine ausreichend dimensionierte und genehmigungsfähige Entwässerungsplanung notwendig. Diese ist für den geschuldeten Werkerfolg unerlässlich.
- 05.08.2024 Der AN ist als Generalplaner mit der Planung der Neubaustrecke Wallauer Spange und der Verkehrsstation Delkenheim beauftragt. Der Charakter des Gesamtauftrags zur Planung der Strecke und Verkehrsstation bleibt durch die die oben beschriebenen Leistungen unverändert. Die zu wiederholende Planungsleistung ist zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs zwingend notwendig.
- 23.07.2024 Im Rahmen der Entwurfsplanung der Gesamtstrecke Wallauer Spange wurde durch den AN eine gewerkeübergreifende Bauphasenplanung inkl. Sperrpausenbedarfen aufgestellt. Grundlage bildeten Vorgaben der strategischen Baubetriebsplanung der DB Netz AG zu möglichen Sperrpausen. Im Rahmen des mittelfristigen Kapazitätsmanagements wurden die ursprünglichen Zeiten von der strategischen Baubetriebsplanung abgesagt, wodurch eine Überarbeitung und teilweise Neuaufstellung der Bauphasenplanung erforderlich wurde. Die Überarbeitung und Neuaufstellung stellen für den AN eine zu wiederholende Teilleistung des Hauptvertrages dar, welche so nicht im Hauptvertrag vorgesehen war.
- 10.11.2023 20FEI43383_92287267_LÄ34: Drosseleinrichtungen und Stauvolumina zur Ableitung von Niederschlagswasser in die Vorflut – Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1-4, und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2-3 Im Rahmen der Planung der Entwässerungsanlagen werden Planungsleistungen für Strauraumkanäle zur Regenrückhaltung und späteren Einleitung in die Vorflut notwendig. Hintergrund hierfür sind zum einen die Bodenverhältnisse und die Grundwassersituation vor Ort, welche eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswasser in weiten Teilen des Streckenverlaufs nicht zulassen. Zum anderen übersteigen die abzuleitenden Niederschlagsmengen die behördlichen Vorgaben zur zulässigen Einleitmenge in die Vorflut, sodass aus Sicht der Oberen Wasserbehörde (OWB) eine Regenrückhaltung in Form von Stauraumkanälen erforderlich wird. Die hierfür anfallenden Planungsleistungen stellen für den AN einen Mehraufwand dar, welcher nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt ist. Die Leistungen waren weder für den AG noch den AN zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses absehbar. Die notwendigen Baugrundgutachten und behördlichen Abstimmungen erfolgen erst nach Vertragsschluss im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
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Vertragsmodifikation
Änderung am bestehenden Vertrag nach Zuschlag.
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