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Verwahrstelle eines Spezial-AIF nach Deutschem Recht Dienstleistungen für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Oberste Landesbehörde
Angebote bis 29.10.2026, 12:00 Uhr (noch 37 Tage)
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Brocken-Fonds besteht aus neun Segmenten und der Elbe-Fonds aus einem Segment, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland. Das bestehende Mandat der Verwahrstelle wird nach 10 Jahren Laufzeit turnusgemäß ausgeschrieben. Aus wirtschaftlichen und operationellen Gründen wird für alle vom Land aufgelegten Spezialfonds dasselbe Institut als Verwahrstelle mandatiert. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die öffentliche Vergabe der Verwahrstelle erfolgt nach dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bei diesem mehrstufigen Verfahren kann jedes Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Verwahrstelle für Spezial-AIF des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Volumen von 3,5 Mrd. EUR.
- Die Dienstleistung umfasst die Verwahrung für zwei Spezialfonds (Elbe-Fonds und Brocken-Fonds) mit global diversifizierten Anlageuniversen.
- Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, das mehrstufig abläuft.
- Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen, um zur Angebotsabgabe eingeladen zu werden.
Das Land Sachsen-Anhalt sucht eine Verwahrstelle für Spezial-AIF mit einem verwalteten Vermögen von EUR 3,5 Mrd. Die Aufgabe umfasst die Verwahrung von Geldern für kurz- und langfristige Anlagehorizont-Fonds, die global diversifiziert in Aktien und Anleihen investieren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 65 %Qualität
a) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 10 Organisation und Human Resources = 10 Systeme und Datenqualität = 20 Dienstleistungen und Prozesse = 20 Transition / Migrationsmanagement = 5 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. g) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. h) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. i) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
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Preis 35 %
Gebühren und Gebührentransparenz = 35
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter zurzeit, Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (netto) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: keine Anforderung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass der Bewerber a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen ist. b) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Verwahrstelle zugelassen ist. c) die Zulassung gemäß lit. b) mindestens seit dem 01.01.2021, d. h. seit fünf Jahren per Stichtag 31.12.2025 ohne Unterbrechung hat. d) per Stichtag 31.12.2025 über ein gesamthaft verwahrtes Vermögen (Assets under Custody) von mindestens EUR 100 Mrd. verfügt. e) per Stichtag 31.12.2025 als Verwahrstelle für Spezial-AIFs nach Deutschem Recht mit einem gesamthaften Investmentvermögen von mindestens EUR 10 Mrd. tätig ist. f) durch eine unabhängige und externe Revisionsgesellschaft geprüft wird.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung der Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 WRegG/§ 6 Absatz 2 Nr. 2 WRegG
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung - soweit zutreffend-, dass - die Leistung selbst erbracht wird oder - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (vgl. Benennung der Unterauftragnehmer). - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt „AB3 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 37 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 29.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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