AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889067) · Abgerufen am 25.09.2026 12:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/091e6b42-910d-4228-9fd7-9a86fcab7809/

Verwahrstelle eines Spezial-AIF nach Deutschem Recht Dienstleistungen für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“

Notice-ID: 091e6b42-910d-4228-9fd7-9a86fcab7809 · Procedure-ID: abdc6251-233f-49e1-9cab-150d8a8dec54

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
18.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66000000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Brocken-Fonds besteht aus neun Segmenten und der Elbe-Fonds aus einem Segment, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland. Das bestehende Mandat der Verwahrstelle wird nach 10 Jahren Laufzeit turnusgemäß ausgeschrieben. Aus wirtschaftlichen und operationellen Gründen wird für alle vom Land aufgelegten Spezialfonds dasselbe Institut als Verwahrstelle mandatiert. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die öffentliche Vergabe der Verwahrstelle erfolgt nach dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bei diesem mehrstufigen Verfahren kann jedes Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden alle Unternehmen, gegen welche keine Ausschlussgründe vorliegen und welche die Eignungskriterien erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebots anhand eines Fragebogens eingeladen. In diese Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb werden die für die Teilnahme- und Angebotsphase relevanten Informationen zur Verfügung gestellt. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf - Mandatsvorgaben.pdf“ verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2027
Ende
30.06.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).