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Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Kraftstoffen und Abrechnung mittels Tankkartensystem oder Transponder für die Technischen Betriebe Leverkusen und die Stadt Leverkusen
Technische Betriebe Leverkusen AöR · Leverkusen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Die zu vergebene Leistung umfasst den rahmenvertraglichen Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der o.g. Einzelaufträge eingeht, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Menge Kraftstoff wird dementsprechend nicht begründet. Jedwede Inanspruchnahme dieser Leistungen der Rahmenvereinbarung steht vielmehr im freien Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Leistungen von Subunternehmern, insbesondere auch Tankstellenbetreibern, die die Tankkarte des Auftragnehmers akzeptieren, bedienen (im Folgenden „Servicepartner“ genannt). Es wird klargestellt, dass es sich nicht um Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne (§ 36 VgV) handelt. Servicepartner im Sinne dieser Ausschreibung sind (i) Unternehmen, i.d.R. Tankstellenbetreiber, (ii) die einem Bieter (Anbieter einer Tankkarte, über die auf ein Tankstellennetz zugegriffen werden kann) (iii) ihre Leistungen, also insbesondere den Bezug von Kraftstoffen und Ad-Blue, zur Verfügung stellen; (iv) ein Vertragsverhältnis besteht dabei nur zwischen dem Servicepartner (Tankstellenbetreiber) und Bieter; (v) der Auftraggeber geht kein Vertragsverhältnis bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen mit dem Servicepartner ein, (vi) sondern nur mit dem Bieter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Kraftstoffen mittels Tankkartensystem oder Transponder für die Technischen Betriebe Leverkusen und die Stadt Leverkusen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung. Jeder Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten, mit Deckungssummen je Los, die folgende Kriterien erfüllen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Daneben muss der Bieter – sofern er Servicepartner (Tankstellen) einbezieht – für diese eine Umweltschadenversicherung inkl. Gewässerschadenhaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro je Versicherungsfall durch Eigenerklärung nachweisen. Eine kombinierte Versicherung genügt aus. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Wichtiger Hinweis: Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet.
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Gesamtjahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Gesamtjahresumsatzes der Bieter aus den letzten drei Jahren. Hierbei gilt eine Mindestanforderung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 100.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (jeweils Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
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Gesamtjahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Gesamtjahresumsatzes der Bieter aus den letzten drei Jahren. Hierbei gilt eine Mindestanforderung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (jeweils Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
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Gesamtjahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Gesamtjahresumsatzes der Bieter aus den letzten drei Jahren. Hierbei gilt eine Mindestanforderung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 300.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (jeweils Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
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Gesamtjahresumsatz
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Gesamtjahresumsatzes der Bieter aus den letzten drei Jahren. Hierbei gilt eine Mindestanforderung: Jährlicher Gesamtumsatz der Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 500.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (jeweils Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese losübergreifend kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: Angaben zur Referenz: o Angabe des Werts in Form der enthaltenen Kraftstoffmenge in Liter je Jahr o Angabe des Werts in Form der Art des Kraftstoffes o Erbringungszeitraum (vertraglicher Beginn sowie vertragliches Ende) o Empfänger (öffentlicher Auftraggeber oder privater Empfänger) - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Als Erbringung zählt im vorliegenden Sinne, dass die Referenz im relevanten Jahreszeitraum für mind. 12 Monate durchgängig erbracht wurde. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. - Inhaltliche Anforderung: Zwingender Referenzinhalt ist, dass die Bereitstellung des Treibstoffes mittels Tankkarte oder eine Transpondersystems - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Dabei sind Referenzen dann vergleichbar, wenn sie folgenden Inhalten genügen: WICHTIG: Es muss mind. eine Referenz nachgewiesen werden, die den hiesigen Anforderungen genügt. o Kraftstoffart: Diesel o Mindestabgabemenge im Rahmen der Referenz für 12 Monate: 150.000 Liter
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese losübergreifend kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: Angaben zur Referenz: o Angabe des Werts in Form der enthaltenen Kraftstoffmenge in Liter je Jahr o Angabe des Werts in Form der Art des Kraftstoffes o Erbringungszeitraum (vertraglicher Beginn sowie vertragliches Ende) o Empfänger (öffentlicher Auftraggeber oder privater Empfänger) - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Als Erbringung zählt im vorliegenden Sinne, dass die Referenz im relevanten Jahreszeitraum für mind. 12 Monate durchgängig erbracht wurde. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. - Inhaltliche Anforderung: Zwingender Referenzinhalt ist, dass die Bereitstellung des Treibstoffes mittels Tankkarte oder eine Transpondersystems - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Dabei sind Referenzen dann vergleichbar, wenn sie folgenden Inhalten genügen: WICHTIG: Es muss mind. eine Referenz nachgewiesen werden, die den hiesigen Anforderungen genügt. o Kraftstoffart: Diesel o Mindestabgabemenge im Rahmen der Referenz für 12 Monate: 170.000 Liter o Kraftstoffart: Super Bleifrei (Otto) o Mindestabgabemenge im Rahmen der Referenz für 12 Monate: 1.200 Liter
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese losübergreifend kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: Angaben zur Referenz: o Angabe des Werts in Form der enthaltenen Kraftstoffmenge in Liter je Jahr o Angabe des Werts in Form der Art des Kraftstoffes o Erbringungszeitraum (vertraglicher Beginn sowie vertragliches Ende) o Empfänger (öffentlicher Auftraggeber oder privater Empfänger) - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Als Erbringung zählt im vorliegenden Sinne, dass die Referenz im relevanten Jahreszeitraum für mind. 12 Monate durchgängig erbracht wurde. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. - Inhaltliche Anforderung: Zwingender Referenzinhalt ist, dass die Bereitstellung des Treibstoffes mittels Tankkarte oder eine Transpondersystems - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Dabei sind Referenzen dann vergleichbar, wenn sie folgenden Inhalten genügen: WICHTIG: Es muss mind. eine Referenz nachgewiesen werden, die den hiesigen Anforderungen genügt. o Kraftstoffart: Diesel o Mindestabgabemenge im Rahmen der Referenz für 12 Monate: 85.000 Liter o Kraftstoffart: Super Bleifrei (Otto) o Mindestabgabemenge im Rahmen der Referenz für 12 Monate: 25.000 Liter
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese losübergreifend kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: Angaben zur Referenz: o Angabe des Werts in Form der enthaltenen Kraftstoffmenge in Liter je Jahr o Angabe des Werts in Form der Art des Kraftstoffes o Erbringungszeitraum (vertraglicher Beginn sowie vertragliches Ende) o Empfänger (öffentlicher Auftraggeber oder privater Empfänger) - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Als Erbringung zählt im vorliegenden Sinne, dass die Referenz im relevanten Jahreszeitraum für mind. 12 Monate durchgängig erbracht wurde. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. - Inhaltliche Anforderung: Zwingender Referenzinhalt ist, dass die Bereitstellung des Treibstoffes mittels Tankkarte oder eine Transpondersystems - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Dabei sind Referenzen dann vergleichbar, wenn sie folgenden Inhalten genügen: WICHTIG: Es muss mind. eine Referenz nachgewiesen werden, die den hiesigen Anforderungen genügt. o Kraftstoffart: Super Bleifrei (Otto) o Mindestabgabemenge im Rahmen der Referenz für 12 Monate: 12.000 Liter
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Wichtiger Hinweis: Tankstellen aus einem Verbundsystem gelten als Servicepartner und gelten nicht als Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne. Eine – neben dem Versicherungsnachweis – weiterführende Nachweisverpflichtung besteht daher nicht. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: • Erklärung zum Nachunternehmereinsatz Ziffer 3 in der Anlage 8.2– VgV – ANG – Erklärung zur Teilnahmeform Die Bieter haben mit Angebotsabgabe oder spätestens auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. - Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen. - Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nur für den Leistungsbereich, in dem diese eingesetzt werden. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung zur Eignungsleihe Der Bieter hat der Vergabestelle auf gesonderte Anforderung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorlegt. Hierzu wird die Vergabestelle bei beabsichtigter Eignungsleihe gesondert nachfolgende Erklärungen und Nachweise anfordern: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung betreffend die zu leihende Eignung Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber Vordrucke bereit. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- 20.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 26.05.2026 Die Angebotsfrist wird verlängert. aktuell
- Frist 18.05.2026 Es wurden nachfolgende Angaben ergänzt: Maximale Abrufmenge (Los 1); sämtliche Angaben zu den Losen 2, 3 und 4; die Angabe zu den innerstaatlichen Ausschlussgründen. Die Angaben zu den Organisationen wurden vervollständigt.
- Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 20.04.2026 Auch in TED EU publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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