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Stadt Angermünde Friedenspark Vergabe von Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI
Stadt Angermünde · Angermünde · Brandenburg
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Beschreibung
Die Stadt Angermünde beabsichtigt, den Friedenspark in den kommenden Jahren unter klimatischen, nachhaltigen und generationengerechten Maßgaben umzugestalten. Der Park, zentrale Grünanlage der Stadt Angermünde, soll unter Berücksichtigung seiner geschichtlichen Besonderheiten eine neue Gestaltung erfahren und zu einem Ort der Bürgerinnen und Bürger werden. Bestehende Defizite - mangelnde Aufenthaltsqualität, fehlende Angebote, unzureichende Barrierefreiheit, schadhafte Wege und überalterter Baumbestand - sind im Zuge erforderlicher Klimaanpassungsmaßnahmen abzubauen, um die Parkanlage an der Stadtmauer zu entwickeln und zu einem Ort von Begegnung, Teilhabe und Inklusion werden zu lassen. Ziel ist die Sicherung, Pflege und Ergänzung des Baumbestands durch klimaangepasste Arten, ökologische Aufwertung von Rasenflächen, Erhöhung des Grünvolumens sowie die Verbesserung des Regenwassermanagements. Die Neugestaltung des Friedensparks wird im Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" unter dem Titel "Angermünder Friedenspark zukunftsfähig für Alle!" gefördert. Die Auflagen der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides sind bei der Durchführung des Vorhabens (Planungs- und Baumaßnahme) einzuhalten. In Vorbereitung der Antragstellung der Bundesförderung wurden für Teilflächen des Friedensparks Vorentwurfsplanungen (LP2) bzw. Entwurfsplanungen (LP3) erarbeitet. Die bereits erarbeiteten Planungsgrundlagen und der darauf aufbauende Entwurf sind Grundlage der weiteren Bearbeitungsstufen der hier ausgeschrieben Planungsleistungen für die zukunftsfähige Gestaltung der Freianlagen des Friedensparks.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Angermünde vergibt Leistungen der Objektplanung Freianlagen (HOAI §§ 38-40) für die Umgestaltung des Friedensparks unter Klimaanpassungs- und Nachhaltigkeitskriterien.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der / die Bewerber:in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag unter Vorlage der geforderten Nachweise und Angaben. Die Teilnahmeanträge werden im Hinblick auf die formale Anforderungen und entsprechend der festgelegten Eignungskriterien geprüft. Die Auswahl erfolgt durch Bildung einer Rangfolge nach den bekanntgemachten Bewertungskriterien "Eignung". Jede/r interessierte/r Bewerber:in/-gemeinschaft darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Teilnahmeanträge, die nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Mehrfachbewerbung einzelner Teammitglieder (einschließlich Nachunternehmer:innen) ist auszuschließen. Die Teilnahme am Wettbewerb einzelner Teammitglieder in unterschiedlichen Teams führt zum Ausschluss der betroffenen Bewerber:innen und Bewerbergemeinschaften insgesamt. Alle eingegangenen Teilnahmeanträge werden formal und inhaltlich geprüft. Die formal und inhaltlich vollständigen Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen, werden gemäß den Eignungskriterien (Bewertung) qualitativ gewertet. Es wird eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Mindestens die drei Bewerber:innen mit der höchsten Punktzahl werden für die Angebotsphase ausgewählt. Bei gleicher Eignung (Punktzahl) entscheidet das Los. Alle nicht ausgewählten Bewerber:innen erhalten zeitnah Absagen gem. Formular 2.7 VHB Bbg. Die Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus der schriftlichen Aufforderung zur Angebotsabgabe. Das Angebot muss die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen bzw. Angaben vollständig enthalten. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe ist die elektronische Textform (§ 126b BGB), für welche die Angabe der Firma und der Person des / der Erklärenden genügt. Jede/r zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter:in darf nur ein Angebot einreichen.“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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