Mehr Details
Sicherstellung, Transport, Aufnahme, Unterbringung, Pflege und Betreuung sowie Vermittlung von Verwahrtieren aus dem Landkreis Prignitz
Landkreis Prignitz · Perleberg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Tierauffangstation Kletzke e.V →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Landkreis Prignitz beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Beschreibung
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt unter den in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen einen Betreiber mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für beschlagnahmte bzw. anderweitig in Obhut genommene Tiere gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale zu beauftragen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Der Landkreis Prignitz sucht einen Betreiber für die Unterbringung, Pflege und Betreuung von beschlagnahmten oder in Obhut genommenen Tieren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Soziales & Pflege-Ausschreibungen in Brandenburg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Soziales & Pflege" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Angebotspreis 100 %Preis
Niedrigster Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufs-/Handelsregister
- Nachweis einer vertraglichen Vereinbarung mit einer Tierarztpraxis, spätestens mit Vertragsabschluss. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Tierarztpraxis" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. die vertragliche Vereinbarung) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
-
Eintragung Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 15.000.000 EUR pauschal für Sach-, Vermögens- u. Personenschäden. Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall spätestens mit Vertragsabschluss vorzulegen. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Versicherung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungspolice) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften). Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Nachweisführung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die beigefügte Eigenerklärung zu verwenden: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Qualitätsmanagement
- Führungszeugnis der Einrichtungsleitung (nicht älter als sechs Monate und ohne Eintragungen)
-
Qualitätsmanagement
- Vorhaltung eines zur Leistungserbringung geeignetem Grundstücks, einschließlich der Gebäude, möglichst im Gebiet des LK Prignitz oder in der näheren Umgebung. Die Einsatzfähigkeit des Auftragnehmers muss an jedem Ort im Landkreis Prignitz innerhalb von 90 Minuten nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber gewährleistet sein. Die Geeignetheit, wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes und der Haltungseinrichtungen sowie der Gebäude müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine Skizze des Grundrisses, ggf. mit Bildern.
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
- Mindestens eine Person muss über eine Zulassung als Hundetrainer/in verfügen und eine weitere Person über tiermedizinische Kenntnisse (Tierärztliche Fachangestellte oder Tierärztin/Tierarzt). Beide Personen müssen Teil des Teams des Tierheims oder der tierheimähnlichen Einrichtung sein.
-
Durchschnittliche Personalstärke
- Zahl der jahresdurchschnittlichen Beschäftigten/Mitarbeiter/aktiv im Tierheim oder in der tierheimähnlichen Einrichtung tätigen Vereinsmitglieder bzw. der geplanten.
Weitere Anforderungen
-
Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
- Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer tierheimähnlichen Einrichtung. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes" zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 09.06.2026 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 13 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Tierauffangstation Kletzke e.VZuschlagswert 360.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →