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Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/Tierseuchenkasse
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse)gesch. 2.035.000 €🏆 ABICS GmbH · Großenkneten
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Los 2 VergebenLos 2 Schweinegesch. 332.500 €🏆 Vetcon GmbH & Co KG · Holdorf
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Los 3 AufgehobenLos 3 Rinder, Schafe, Ziegengesch. 169.900 €
- ABICS GmbH
- Vetcon GmbH & Co KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Bereitstellung von Personal und Material für Tierkörpertötungen im Tierseuchenfall.
- Sofortige Einsatzbereitschaft innerhalb von 24 Stunden nach Abruf durch zuständige Behörden.
- Sicherstellung tierschutzgerechter Tötungsmethoden und Verhinderung der Krankheitserregerweitergabe.
- Umfassende Hygienevorschriften für Personal, Geräte und Fahrzeuge sind einzuhalten.
- Teilnahme an Tierseuchenübungen ist Teil der Leistung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus: a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf. Die Tötungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche in kürzester Zeit durchzuführen. Auf Einhaltung der Verschwiegenheit wird ausdrücklich verwiesen. Die Auswahl der Tötungsmethoden und Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen erfolgt durch die zuständige Behörde. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, alle im aktuell geltenden Tierschutzrecht festgelegten Methoden zur Tötung von Tieren sicher, schnell und tierschutzgerecht durchzuführen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass keine Tierseuchenerreger weder durch sein Personal noch durch den Tötungseinsatz in jeglicher Form weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere: - Wahl des Tötungsplatzes - Personalhygiene - Reinigung und Desinfektion der Tötungsgeräte und Tötungseinrichtungen, des Tötungsplatzes und der Fahrzeuge des Dienstleisters und der Entsorgungsfirma - Entsorgung des Verbrauchsmaterials und der Schutzbekleidung Unter dem Tötungsplatz wird ein im Betrieb in direkter Verbindung zu den
Vollständige Beschreibung (10.689 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Frist zur Abgabe von Angeboten soll bis zum 29.01.2026, 10.00 Uhr verlängert werden
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 23.04.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der günstigste Bieter bekommt 100 Punkte. Das Angebot, welches fiktiv doppelt so hoch ist, wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird interpoliert und auf zwei Kommastellen gerundet. Das Angebot (je Los) gliedert sich in den Preis für Phase 1 und Phase 2. Der vorgegebene Maximalpreis für Phase 1 darf nicht überschritten werden Beide Phasen werden mit 50 % gewichtet. Sollten zwei oder mehrere Bieter gleichauf liegen, entscheidet der Preis in Phase 2. Sollten danach immer noch mehrere Bieter punktgleich liegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Skonti werden in der Bewertung nicht berücksichtigt, gehen aber in die Rahmenvereinbarung ein und müssen später bei Phase 2 in der Rechnungserstellung durch den Auftragnehmer berücksichtigt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 186 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) ABICS GmbH · Vetcon GmbH & Co KG1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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