Konzessionsvergabeverfahren - Steubenstraße 5
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), Sonstiges Sondervermögen Hafen, vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, diese vertr.d.d. bremenports GmbH & Co. KG, diese vertr.d.d. bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertr.d.d Geschäftsführung am Strom 2 in 27568 Bremerhaven · Am Strom 2 · Bremen
Beschreibung
Mit dieser Vergabe soll eine Dienstleistungskonzession auf dem Grundstück Steubenstraße 5 im Freihafenbereich in Bremerhaven vergeben werden. Die bremischen Häfen, die aus den beiden Standorten Bremen und Bremerhaven bestehen, sind der zweitgrößte deutsche Seehafen und werden z.Zt. von mehr als 5.500 Handelsschiffen jährlich angelaufen (2024). Pro Jahr werden in den bremischen Häfen rd. 62 Mio. t (2024) umgeschlagen, davon rd. 51 Mio. t, entsprechend rd. 83%, allein über Bremerhaven. Die Hauptumschlagsegmente Bremerhavens beinhalten rd. 4,4 Mio. TEU (2024) Container und rd. 1,25 Mio. CEU (2024) Fahrzeuge, aber auch Stückgut . Zudem ist Bremerhaven ein Kreuzfahrtstandort und Standort bedeutender Werften und lebensmittelverarbeitender Betriebe sowie von Wissenschaftsinstitutionen. Bremerhaven ist direkt über eine kurze Passage der Außenweser von der Nordsee aus erreichbar. Die Immobilie befindet sich unmittelbar am rechten Weserufer auf der sogenannten Columbusinsel, einem rd. 40ha großen und vollständig von Wasser umgebenen Hafenareal. Es wird beabsichtigt mit dieser Konzessionsvergabe eine Dienstleistungskonzession auf dem Grundstück Steubenstraße 5 für die nächsten 20 Jahre fest (01.01.2026 - 31.12.2045) und für weitere 10 Jahre als Option zu vergeben. Der Zweck der Dienstleistungskonzession ist grundsätzlich offen für alle Geschäftsfelder, die die Liegeplätze an der Immobilie nutzen, sei es für wasserseitigen Umschlag, eine Versorgung von Schiffen oder sonstige Nutzungen der Liegeplätze an der Immobilie und die eine Nutzung der gesamten Immobilie vorsehen. Die Konzessionsgeberin erwartet sich hiervon eine möglichst flexible und effiziente Dienstleistung, die zu den Voraussetzungen der Immobilie passt und eine langfristig erfolgreiche Nutzung des vollständigen Konzessionsgrundstückes erwarten lässt. Ausgeschlossen sind Geschäftsfelder, deren Zweck Erzeugung und/ oder Lagerung und/ oder Umschlag von Gefahrgütern oder wassergefährdenden Stoffen, als auch Schrott
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Nutzung von Liegeplätzen und des Grundstücks Steubenstraße 5 in Bremerhaven für 20 Jahre (Option 10 Jahre).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), über das Sonstige Sondervermögen Hafen, vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, diese vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die bremenports Beteiligungs-GmbH, beabsichtigt die Vergabe einer Konzession für das Grundstück Steubenstraße 5. Inhalt der Konzession werden hafenaffine Terminaldienstleistungen entsprechend des Ergebnisses der zu führenden Verhandlungen sein. Auf die obig vorhandene kurze Beschreibung wird verwiesen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Wege des Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten europaweiten Teilnahmewettbewerb. Die Konzessionsgeberin ist als Hafenbetreiberin eine Sektorenauftraggeberin und richtet sich in ihrem Vorgehen nach der KonzVgV. 1. Die im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebenden Flächen waren bis vor kurzem vertraglich exklusiv an die Heuer Immobilien GmbH vergeben. Dieses Unternehmen („Projektant“) hat daher bereits einige Kenntnisse über das potentielle Konzessionsgrundstück. Es steht zu vermuten, dass sich der Projektant erneut um diese Konzession bewerben könnte. Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat die Konzessionsgeberin die Vergabeunterlagen mit bestmöglicher Sorgfalt und Umsicht erstellt und mit allen für die Bewerbung und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen. Der bestehende Informationsvorsprung bzgl. der bewerbungsrelevanten Fakten für die Konzession soll so ausgeglichen werden. Hierzu werden sowohl mit den Vergabeunterlagen Informationen übersendet, als auch im Rahmen der Verhandlungsphase die Möglichkeit zur Besichtigung des Konzessionsgrundstückes eingeräumt. Sollten die so zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten ergänzungsbedürftig sein, haben die Bieter die Konzessionsgeberin hierauf hinzuweisen.2. Unter BI Medien sind nähere Informationen zum Inhalt und Umfang der Vergabe enthalten, sowie das Formular "2025-266 Teilnahmeantrag.pdf", welches für den Teilnahmewettbewerb maßgeblich abzurufen und auszufüllen ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bloße Angabe einer PQ-Nummer nicht für das Erfüllen der Teilnahmebedingungen genügt. Das zuvor genannte Formular beschreibt die für den Teilnahmeantrag, insbesondere für die Darstellung der Referenzen zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Formular "2025-266 Teilnahmeantrag.pdf" ist mit den übrigen Teilnahmeunterlagen innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Der Abruf ist barrierefrei über https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459569977 möglich. Es gelten Mindestanforderungen an die Eignung. Die Konzessionsgeberin behält es sich vor, die Anzahl der Bieter für die Verhandlungs- und Angebotsphase auf drei zu reduzieren. 3. Der Ablauf der durchzuführenden Verhandlungs- und Angebotsphase wird in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verfahrensbrief erläutert. 4. Es dürfen jederzeit Fragen im Verfahren gestellt werden. Es wird hierbei, wie folgt vorgegangen: Fragen und Antworten von allgemeiner Bedeutung werden für alle Bieter gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Fragen und Antworten zur individuellen Lösung eines einzelnen Bieters werden nicht den anderen Bietern zur Kenntnis gegeben, um das individuelle Geschäftsgeheimnis zu wahren. Es wird darauf hingewiesen, dass von Fragenkatalogen oder umfassenden Verständnisfragen in den letzten 6 Tagen vor Ablauf einer festgelegten Teilnahme- oder Angebotsfrist abzusehen ist, damit alle Bewerber oder Bieter gleichberechtigt hinsichtlich ihrer Chance und Risiken sind. Die Konzessionsgeberin ist hier dem Transparenz- und Gleichberechtigungsgebot aus § 97 GWB verpflichtet und wird verspätete Fragen oder Fragenkataloge dann nicht vor Fristablauf beantworten können. Sollte dies im Teilnahmewettbewerb passieren, erhalten die dann verbleibenden Bieter- oder Bietergemeinschaften die notwendigen Antworten spätestens mit Beginn der ersten Verhandlungsrunde.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 137 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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