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Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach · Bernhardswald und Wenzenbach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach beschaffen ab dem Schuljahr 2026/2027 für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen für vier Jahre zu und von den Grund- und Mittelschulen in den Gemeinden Wenzenbach und Bernhardswald verbunden mit einer einmaligen, einseitigen Verlängerung Option für die nächsten beiden Schuljahre. Detaillierte Informationen zum Standort der Schule und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach vergeben Schülerbeförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen für vier Jahre (mit optionaler Verlängerung um zwei weitere Schuljahre) ab dem Schuljahr 2026/2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Schulbuslinie 1 BernhardswaldErfüllungsort Bernhardswald
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Los 2 Schulbuslinien 2a und 2b BernhardswaldErfüllungsort Bernhardswald
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Los 3 Schulbuslinie 3 WenzenbachErfüllungsort Wenzenbach
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Los 4 Schulbuslinie 4 WenzenbachErfüllungsort Wenzenbach
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Los 5 Schulbuslinie 5 WenzenbachErfüllungsort Wenzenbach
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.611 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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