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BIM-Planung, ABS Landshut - Plattling - Objektplanung VA/Ingenieurbauwerke Lph 1+2: Los 1 Planungsabschnitt Bahnhof Schwaigen; Los 2 Planungsabschnitt Wallersdorf (a) – Plattling (a); Los 3 Planungsabschnitt Ergolding - Niederaichbach
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
BIM-Planung, ABS Landshut - Plattling - Objektplanung VA/Ingenieurbauwerke Lph 1+2: Los 1 Planungsabschnitt Bahnhof Schwaigen; Los 2 Planungsabschnitt Wallersdorf (a) – Plattling (a); Los 3 Planungsabschnitt Ergolding - Niederaichbach
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für BIM-Planungsleistungen im Bereich Ingenieurbauwerke für die ABS Landshut - Plattling.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
11 Veröffentlichungen
- 23.03.2026 12 Die weitere Vorplanungsvariante wird notwendig, weil sich nach Erstellung und Abstimmung der bisherigen Varianten herausgestellt hat, dass diese nur schwer oder nicht realisierbar sind, da technische und rechtliche Hindernisse dagegen stehen. aktuell
- 06.01.2026 07 - Eine zusätzliche Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers stellt aufgrund der Dauer eines Vergabeverfahrens und anschließender Einarbeitungszeit des Auftragnehmers ein erhebliches Risiko für den Leistungsablauf dar. Die rechtzeitige Fertigstellung und Übergabe des Vorplanungsheftes wäre somit gefährdet.
- 14.10.2025 06 - Dieser Nachtrag umfasst Planungsleistungen für zusätzliche Objekte, die im Laufe des Projekts erforderlich wurden. Laut Angaben des Auftragnehmers wurden für die Eisenbahnüberführung sowie die Durchlässe folgende Leistungen erbracht: Grundlagenermittlung, BIM-Modellierung, Mengenermittlung und Kostenschätzung und die textliche Beschreibung im Erläuterungstext. Die Planungen beinhalten Teilleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Durchlässe und die Eisenbahnüberführung. Eine zusätzliche Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde aufgrund der Dauer eines Vergabeverfahrens und der anschließenden Einarbeitungszeit ein erhebliches Risiko für den Projektablauf darstellen. Die fristgerechte Fertigstellung und Übergabe des Vorplanungsheftes wäre dadurch gefährdet.
- 14.10.2025 09 - Durch neue gewonnene Erkenntnisse im Laufe der Planung sind zusätzliche Objekte identifiziert wurden. Bei diesem Nachtrag handelt es sich um Planungsleistungen zusätzlicher Objekte die im Laufe des Projektes veranlasst wurden. Die zusätzliche Leistungen beinhalten die Objektplanung Ingenieurbauwerke der beiden Durchlässe bei Bahn km 45,768 und 46,120 für die Lph 1+2. Außerdem wurde eine Alternativplanung zur Aufzuganlage veranlasst: Die Objektplanung Ingenieurbauwerke und TWP der Rampenanlage an der Verkehrststaiton Landau für die Lph 1&2. Bei den Planungen handelt es sich um Teilleistungen der Lph 1&2. Eine zusätzliche Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers stellt aufgrund der Dauer eines Vergabeverfahrens und anschließender Einarbeitungszeit des Auftragnehmers ein erhebliches Risiko für den Leistungsablauf dar. Die rechtzeitige Fertigstellung und Übergabe des Vorplanungsheftes wäre somit gefährdet.
- 28.01.2025 05_Anfang 2024 verschmolzen DB Netz AG und DB Station&Services zur gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG. Ab diesem Zeitpunkt müssen auf allen Planunterlagen das aktuelle Logo so wie die korrekte Bezeichnung der Gesellschaft verwendet werden. Da vor 2024 bereits finalisierte Planungsunterlagen erstellt wurden, müssen diese aus dem eben genannten Grund erneuert werden. Die vertragliche Bindung des Auftragnehmers erfolgte Anfang 2022. Zum Zeitpunkt der Vergabe des Projektes war dem Auftraggeber nicht bekannt, ob und wann sich die DB Netz AG in die DB InfraGO AG umbenennt wird.Somit konnte eine Änderung der Unterlagen auch im Vorlauf der Erstellung nicht erkannt werden.
- 28.01.2025 05_ Anfang 2024 verschmolzen DB Netz AG und DB Station&Services zur gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG. Ab diesem Zeitpunkt müssen auf allen Planunterlagen das aktuelle Logo so wie die korrekte Bezeichnung der Gesellschaft verwendet werden. Da vor 2024 bereits finalisierte Planungsunterlagen erstellt wurden, müssen diese aus dem eben genannten Grund erneuert werden. Die vertragliche Bindung des Auftragnehmers erfolgte Anfang 2022. Zum Zeitpunkt der Vergabe des Projektes war dem Auftraggeber nicht bekannt, ob und wann sich die DB Netz AG in die DB InfraGO AG umbenennt wird. Somit konnte eine Änderung der Unterlagen auch im Vorlauf der Erstellung nicht erkannt werden.
- 28.01.2025 05 Los 3_ Anfang 2024 verschmolzen DB Netz AG und DB Station&Services zur gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG. Ab diesem Zeitpunkt müssen auf allen Planunterlagen das aktuelle Logo so wie die korrekte Bezeichnung der Gesellschaft verwendet werden. Da vor 2024 bereits finalisierte Planungsunterlagen erstellt wurden, müssen diese aus dem eben genannten Grund erneuert werden. Die vertragliche Bindung des Auftragnehmers erfolgte Anfang 2022. Zum Zeitpunkt der Vergabe des Projektes war dem Auftraggeber nicht bekannt, ob und wann sich die DB Netz AG in die DB InfraGO AG umbenennt wird. Somit konnte eine Änderung der Unterlagen auch im Vorlauf der Erstellung nicht erkannt werden.
- 31.07.2024 LÄ03 Los 3 Ein Wechsel des AN zum aktuellen Zeitpunkt würde zu einer erheblichen Verzögerung der weiteren Planung führen. Dem AN liegen alle Voraussetzungen (DGM, Bestandstrassierungen) für eine zeitnahe Betrachtung bereits vor. Eine erneute Vergabe mit anschließender Beauftragung würde die Fortschreibung der Planung enorm verzögern.
- 17.04.2024 Original-Veröffentlichung
- 16.04.2024 LÄ3 Los 2 Ein Wechsel des AN zum aktuellen Zeitpunkt würde zu einer erheblichen Verzögerung der weiteren Planung führen. Eine erneute Vergabe mit anschließender Beauftragung würde die Fortschreibung der Planung enorm verzögern. Die Vorplanung mit der Variantenbetrachtung ist zum aktuellen Zeitpunkt so fortgeschritten, dass ein Wechsel des AN die Einhaltung der Termine des Projekts gefährdern würde.
- 01.02.2024 Durch einen Auftragnehmerwechsel würden erhebliche technische Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen entstehen. Der geforderte Werkerfolg eines verifizierten Gesamtkonzepts des zu verlängernden Gleises und der Untersuchung des Ersatzbauwerkes für den Reisendenüberweg mit seinen verschiedenen Varianten und der Aufhöhung des Bahnsteigs kann nur durch eine stark verzweigte Zusammenarbeit auch mit den anderen bereits gebundenen Gewerken erreicht werden. Eine zusätzliche Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers stellt aufgrund der Dauer eines Vergabeverfahrens und anschließender Einarbeitungszeit des Auftragnehmers sowie Verifizierung des vom bereits gebundenen AN erstellte Bestandsmodell ein erhebliches Risiko für den Leistungsablauf dar. Die rechtzeitige Fertigstellung und Übergabe des Vorplanungsheftes wäre somit gefährdet.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.915 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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