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Arbeitnehmerüberlassung Experten DevSecOps - Los 1 Linux Infrastruktur
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 0 VergebenArbeitnehmerüberlassung Experten DevSecOps - Los 1 Linux Infrastruktur13.261.200 €🏆 fme AG · Braunschweig
- fme AG · Braunschweig
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: fme AG. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung von Experten in den Bereichen Development, Security und Operations für die ZITiS; Aufteilung in 9 Fachlose, hier Los 1: Linux Infrastruktur
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
2 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Punktevergabe 50 %Qualität
Erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB, Entscheidungskriterium Leistung innerhalb der SB von 15%; Los 1: Es können höchstens 170 Leistungspunkte erzielt werden, davon höchstens 85 Bewertungspunkte gemäß Kriterienkatalog Leistung. Die Gewichtung (BT-541) wurde aus technischen Gründen eingetragen und hat bezüglich des Zuschlags keine bindende Wirkung. Die Ermitttlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt wie zu BT540 beschrieben (siehe auch Anlage Besondere Bewerbungsbedingungen, Abschnitt 3.8.2)
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Preis 50 %
Die Ermitttlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt wie hier und in Anlage Besondere Bewerbungsbedingungen, Abschnitt 3.8.2 beschrieben. Die Gewichtung (BT-541) wurde aus technischen Gründen eingetragen und hat bezüglich des Zuschlags keine bindende Wirkung. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen und unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode mit Entscheidungskriterium Leistung. Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) wird auf Basis der im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt. Entsprechend den Angaben im Kriterienkatalog wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Es können maximal 85 Bewertungspunkte ("BP"; Lose 1 bis 4), bzw. 80 Bewertungspunkte (Lose 5 bis 9) erzielt werden. Für die Lose 1 bis 4 werden jeweils 85 Punkte als Grundpunktzahl ("G") bei vollständiger Erfüllung der Mindestforderungen vergeben. Für die Lose 5 bis 9 werden jeweils 80 Punkte als Grundpunktzahl ("G") bei vollständiger Erfüllung der Mindestforderungen vergeben. Maximal kann damit eine Leistungspunktzahl (Lmax) von 170 Punkten (Lose 1 bis 4), bzw. 160 Punkten (Lose 5 bis 9) erreicht werden. Für Los 1 gilt Lmax=170 Punkte, G=85 Punkte (entspricht 50% von Lmax) Formel: L = G + BP Die Preiskennzahl wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt (bewerteter Gesamtangebotspreis / Preiskennzahl (brutto)). Sie ist identisch mit dem Gesamtpreis (Summe inkl. USt.) im Vordruck "Angebotsformular". Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die Preiskennzahl (P), multipliziert mit einem Skalierungsfaktor 10.000.000 wird eine Kennzahl (K) für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Die Formel lautet: K=L/P*10.000.000 Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Der höchste Wert von K (=Kmax) wird für die erweiterte Richtwertmethode herangezogen. Dabei wird ein Schwankungsbereich (SB) von 15% auf K des führenden Angebots angewendet. Alle Angebote deren Wert für Kx zw. Kmax und K-15% liegt, gelangen in die engere Wahl. Das Angebot innerhalb der engeren Wahl mit dem höchsten Leistungswert (L) ist das wirtschaftlichste. Für den Fall, dass das erstplatzierte Angebot der engeren Wahl den Zuschlag aufgrund der Los-Zuschlagsbeschränkung (siehe auch Abschnitt 3.3 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) nicht erhalten darf, behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag auf das nächstbeste, gültige Angebot erteilen. Los-Zuschlagsbeschränkung: Ein Auftragnehmer (AN) kann auf ein oder mehrere Lose den Zuschlag erhalten, vorausgesetzt die Lose sind dafür freigegeben. Folgende Lose können nicht von einem AN gleichzeitig übernommen werden: • Los 6 und Los 1 • Los 6 und Los 2 • Los 6 und Los 3 • Los 6 und Los 7 • Los 6 und Los 8 Sollte eine der aufgeführten Loskombinationen auf ein Unternehmen oder auf Unternehmen einer gemeinsamen Unternehmensgruppe fallen (müssen), entscheidet die Vergabestelle grundsätzlich nach Wirtschaftlichkeit über alle Lose und Bedarfsdeckung aller Lose, wobei die Bedarfsdeckung den Vorrang hat. (Es ist für den Auftraggeber wichtiger, zu allen Losen den Zuschlag erteilen zu können, als über alle Lose aufsummiert die niedrigste Gesamtsumme zu erzielen.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- 01.10.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 07.10.2025 Klarstellung der Begrifflichkeit: Anstelle einer Arbeitüberlassung ist eine Dienstleistungserbringung gefordert.
- 08.08.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 30.09.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 30.09.2025 Klarstellung der Begrifflichkeit: Anstelle einer Arbeitüberlassung ist eine Dienstleistungserbringung gefordert.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 92 Tage nach Fristende
Auftragnehmer fme AG1 Veröffentlichung
- 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 93 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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