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Gemeinde Freisen | Sanierung Festhalle Oberkirchen
Gemeinde Freisen · Freisen · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
- Architekturbüro Hoffmann & Weber GmbH Co KG · Schiffweiler
- Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · Bad Homburg
- EPH Ingenieur GmbH · Losheim
- PAV Ingenieure · Merzig
- Schnur+Rußer · St. Wendel
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Freisen beabsichtigt den Umbau bzw. Erweiterung sowie die Sanierung der gemeindeeigenen Festhalle im Ortsteil Oberkirchen. Auf dem 5.700 qm großen Grundstück wurde in den 1950er-Jahren das Gebäude der Festhalle errichtet. Der letzte Umbau fand 1978 statt. Zur Sanierung und Modernisierung wurden durch die Gemeinde Freisen im Jahr 2023 bereits Vorplanungen im Sinne der LP 1-4 HOAI beauftragt und durchgeführt. Die weiteren Planungsleistungen werden nun vorliegend vergeben.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektdurchführung 40 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. (iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen. - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor
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Honorarangebot 30 %Preis
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
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Projektplanung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und etwaigen Nachunternehmern sowie weiteren Fachplanern. (ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden. Anlage 2 zum Projektexposé 2 (iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten. - Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
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Honorarangebot 40 %Preis
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
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Projektplanung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Objektplaner sowie weiteren Fachplanern. (ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden. Anlage 2 zum Projektexposé 2 (iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten. - Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
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Projektdurchführung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. (iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen. - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 multipliziert, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können.
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Honorarangebot 40 %Preis
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
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Projektplanung 30 %Preis
Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Objektplaner sowie weiteren Fachplanern. (ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden. Anlage 2 zum Projektexposé 2 (iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten. - Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
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Projektdurchführung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. (iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen. - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 multipliziert, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können.
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Honorarangebot 40 %Preis
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
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Projektplanung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: Anlage 2 zum Projektexposé 2 (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
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Projektdurchführung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. (iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen. - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.
-
Honorarangebot 40 %Preis
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
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Projektplanung 30 %Qualität
Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 60 multipliziert, so dass 300 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
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Projektdurchführung 30 %Qualität
Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 60 multipliziert, so dass maximal 300 Punkte erreicht werden können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftragnehmer (5) Architekturbüro Hoffmann & Weber GmbH Co KG · Endreß Ingenieurgesellschaft mbH · EPH Ingenieur GmbH · PAV Ingenieure · Schnur+RußerZuschlagswert 422.000 €1 Veröffentlichung
- 13.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.719 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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