Beschaffung NetApp AFF C30 für das Schulumfeld
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Ticketing-Software für das Theater Heilbronn
Branche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Lieferung einer Ticketing-Software für das Theater Heilbronn.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Das Theater Heilbronn schreibt eine neue Ticketing-Software aus. Diese soll sich in eine zeitgemäße und kund*innenorientierte 360 Grad-Systemlandschaft von Vertrieb, Marketing und digitaler Kommunikation inkl. CRM einfügen. Das Ziel des Theaters Heilbronn ist es sowohl im digitalen als auch im analogen Bereich für Kund:innen sämtliche im Zuge der Customer Journey anfallenden Pro-zesse mit hoher Serviceleistung sowohl online wie auch im persönlichen Service am Schalter, Telefon und schriftlich abbilden zu können. Dazu gehört, dass sämtliche kund*innenrelevanten Prozesse auch eigenständig online von Kund*innen durchgeführt werden können. Die Ticke-ting-Software wird den allgemeinen Anforderungen einer ganzheitlichen digitalen Strategie für Kulturbetriebe ge-recht. Die neue Ticketing-Software soll als vielseitiges Ver-triebstool fungieren, das Effektivitäts- und Effizienzsteige-rungen und somit Verbesserungen im Service und Um-satzerhöhungen durch aktiveren Vertrieb ermöglicht. Dem-entsprechend wird der User Experience (UX) und der An-wendung zeitgemäßer automatisierbarer Vertriebsformen (Cross-Selling, Up-Selling) hohe Bedeutung beigemessen. Die neue Ticketing-Software verfügt idealerweise bereits über Schnittstellen zu vorhandenen Systemen, die an das Ticketing angedockt sind. Die Umstellung auf die neue Ti-cketing-Software wird mittels "hartem Schnitt" präferiert. Die Umstellung soll im September 2026, mit dem Ende der Theaterferien, erfolgen. Die Schulungen finden nach Ab-sprache zuvor statt.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden (siehe auch Vergabeunterlagen): https://nextcloud.heilbronn.de/s/iweR7TcgXzrtDko
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen
darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein
Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
— Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VgV 8: Weitere Eigenerklärungen.
Vorlage der Eigenerklärung Bezug Russland mit Anlage VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen.
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
Ziff. 2.2.6.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8
Tabellarische Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandard:
Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen im letzten Geschäftsjahr darf nicht unter 150.000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) folgende
Eigenerklärungen vorzulegen:
Mindestanforderung: mindestens 3 Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Mindeststandard:
Der:Die Bewerber:in muss seine:ihre besondere Erfahrung dadurch nachweisen, dass zusätzlich zu vorgegebenen Anforderungen (z.B. Aktualität) die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
Ticketingsoftware abgewickelt.
Es können mehrere Referenzen angegeben wer-den. Bei einer ggf. erforderlich werdenden Bewertung der Teilnahmeanträge werden die
drei besten Referenzen berücksichtigt. Die Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderungen werden aber immer in die Bewertung
einbezogen.
-Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
Ziff. 2.2.6.2.3 des Angebotsschreibens VgV 8:
Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mindestanforderung: Für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 86 Tage nach Fristende
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
KI Beschaffung einer E-Mail-Life-Cycle-Managementlösung für komplexe, verteilte Mehrserversysteme zur E-Mail-Archivierung im Exchange-Verbund des IT-DLZ Saarland.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen, Software Assurance und damit verbundenen Mehrwertleistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages.
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