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Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten

Stadt Zwönitz · Zwönitz · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
    Rahmen 223.350 €
    🏆 TEQYARD GmbH · Braunschweig
Auftragnehmer
  • TEQYARD GmbH · Braunschweig
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 350.000 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 10.11.2025

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: TEQYARD GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Im Rahmen von Smart City Zwönitz wurde das "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Das "ERZmobil" ergänzt den vorhandenen ÖPNV. Als Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge bildet die Mobili-tät mit weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zum ressourcenschonenderen Umgang mit Natur und Umwelt. Um den Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Projekts "ERZmobil" zu verbessern, soll nun insbesondere das Konzept des Digital Divide berücksichtigt werden. Dabei wird darauf abgezielt, die digitale Kluft zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen von den neuen Mobilitätsangeboten profitieren können, unabhängig von ihrem Zugang zu digitalen Technologien oder ihrer digitalen Kompetenz. Hierzu soll ein digitaler Sprachbuchungsassistent als weitere Buchungsmöglichkeit integriert werden. Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höchstgrenze für rahmenvertragliche Leistungen anzugeben. Er hat sich für die Angabe eines Höchstwerts entschieden. Der Höchstwert liegt bei 350.000,00 Euro netto.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
  • Preis 35 %

    Auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (A) entfällt die Preis-Maximalpunktzahl von 350 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von der Preis-Maximalpunktzahl (350 Punkte) eine Differenzpunktzahl in Abzug gebracht (Punktabzug), die ihrer prozentualen preislichen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Eine Abweichung von 1% entspricht dabei einem Punktabzug von 35 Punkten. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte

  • Code Inspection-Anforderungen 26 %
    Qualität

    Bewertet werden die Code Inspection-Anforderungen anhand der folgenden Unterkategorien: - Code-Struktur und Lesbarkeit (4,0 %) - Einhaltung von Best Practices / Clean Code (2,0%) - Modularität und Wiederverwendbarkeit (4,0 %) - Sicherheit und Fehlerbehandlung (2,0%) - Dokumentation und technische Erläuterung (4,0 %) - Technologischer Standard / Aktualität (2,0%) - Integration vorbestehender Softwareartefakte (insb. Open Source) (4,0 %) - Softwarearchitektur (4,0 %)

  • Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams 15 %
    Qualität

    Bewertet werden die Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams, wobei folgende Rollen bewertet wurden: - Product Owner (1,0 %) - UI/UX Designer (3,0 %) - Software-Entwickler (5,0 %) - KI Spezialist (3,0 %) - Technologie- und KI-Ethiker (3,0 %)

  • Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams 14 %
    Qualität

    Bewertet werden die Technologiekenntnisse des Entwicklungsteams, wobei die Wertung in den folgenden Unterkategorien erfolgte: - Backend- & API-Entwicklung (2,0 %) - Frontend-Technologien & Testing (2,0 %) - Datenbanken, Storage & Observability (2,0 %) - Künstliche Intelligenz, Machine Learning & LLM-Integration (2,0 %) - Cloud, DevOps & CI/CD (2,0 %) - Security, Compliance & Automatisierte Qualitätssicherung (2,0 %) - Open-Source-Expertise & Community Engagement (2,0 %)

  • Konzept zur Umsetzung des Projektes 10 %
    Qualität

    Bewertet wird das Konzept zur Umsetzung des Projektes anhand folgender Unterkategorien: - Umsetzung in technischer Hinsicht (5,0%) - Mockup zur Veranschaulichung der Barrierefreiheit und Usability (5,0%)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
TEQYARD GmbH 223.360 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 223.350 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 135 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer TEQYARD GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 350.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 27.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.965 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.506.196 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Zwönitz · Zwönitz

350.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 074/25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Zwönitz
Standort Zwönitz, Sachsen
Veröffentlicht 27.11.2025
CPV-Codes (5) 72000000 · IT-Dienstleistungen
72230000 · IT-Dienstleistungen
72262000 · IT-Dienstleistungen
72212314 · IT-Dienstleistungen
72212512 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Zwönitz
Laufzeit 48 Monate
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Rahmen-Maximum 223.350 €
Angebotsspanne 223.360 – 333.000 €

Bieter (1)
TEQYARD GmbH · Braunschweig

Auftragnehmer (?)
TEQYARD GmbH
Vertrag 10.11.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.245 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.232 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →