AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Zwönitz, Zwönitz
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 350.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Rahmen von Smart City Zwönitz wurde das "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Das "ERZmobil" ergänzt den vorhandenen ÖPNV. Als Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge bildet die Mobili-tät mit weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zum ressourcenschonenderen Umgang mit Natur und Umwelt. Um den Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Projekts "ERZmobil" zu verbessern, soll nun insbesondere das Konzept des Digital Divide berücksichtigt werden. Dabei wird darauf abgezielt, die digitale Kluft zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen von den neuen Mobilitätsangeboten profitieren können, unabhängig von ihrem Zugang zu digitalen Technologien oder ihrer digitalen Kompetenz. Hierzu soll ein digitaler Sprachbuchungsassistent als weitere Buchungsmöglichkeit integriert werden. Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 10.11.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 23.10.2025
- Angebotsspanne
- 223.360 – 333.000 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- TEQYARD GmbH (Braunschweig)