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Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I-SEK)
Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel · Oberursel · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (I-SEK)🏆 Nassauische Heimstätte · Frankfurt
- Nassauische Heimstätte · Frankfurt
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (I-SEK) mit Projektsteuerung.
- Die Leistung umfasst Projekt- und Maßnahmenbetreuung, Finanzierungsprüfung, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Controlling sowie Evaluation.
- Der Bieter muss die Erstellung und Fortschreibung des I-SEK sowie die Steuerung der Umsetzung von Einzelprojekten gewährleisten.
- Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwerpunktthemen Rathausareal, barrierefreie Mobilität, Sanierung historischer Gebäude, Wohnraum und dem Urselbach.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zentrale Zielsetzung ist die Etablierung einer qualifizierten Projektsteuerung, die sowohl das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in Abstimmung mit der Stadt erarbeitet und parallel dazu die Steuerung des Gesamtverfahrens sowie die Umsetzung der Einzelprojekte im Einklang mit den Zielen des ISEK in Abstimmung mit der Stadt beginnt. Der Bieter erarbeitet und setzt das ISEK in Abstimmung mit der Stadt um und schreibt dieses fort. Das Projekt-/ Fördergebietsmanagement bereitet alle Maßnahmen und Projekte inhaltlich und organisatorisch vor und begleitet deren Durchführung. Ziel ist es, eine aufeinander aufbauende Projekt- und Maßnahmenstruktur zu schaffen, die an den Schwerpunktthemen Rathausareal, barrierefreie Mobilität in der Fußgängerzone, qualitätsvolle Sanierung historischer Gebäude mit unterschiedlichen öffentlichen Nutzungen, Schaffung von Wohnraum und Potentiale des Urselbachs ausgerichtet ist und eine effiziente Lenkung der Fördermittel gewährleistet. Außerdem sollen auch andere Fördermöglichkeiten eruiert werden. Der Auftrag soll im Kern die folgenden Aufgaben bearbeiten: - Erstellung und Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts - Projekt- und Maßnahmenbetreuung - Projektfinanzierung (Prüfung weiterer Fördermittel) - Öffentlichkeitsarbeit - Information und Moderation - Controlling - Evaluation und Dokumentation
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (62 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 80 Pkt.
Qualität 80
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Preis 20 Pkt.
Preis 20
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt Deutschland Telefon: +49 6151/12-6603 Fax: +49 6151/12-5816 Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 125 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Nassauische Heimstätte1 Veröffentlichung
- 23.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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