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Beschaffung von Mobilfunkscannern, Datenbank- und Hostingleistungen
Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e.V. · Kiel · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
GESBRO - Gesellschaft für Boden- und Raumordnung mbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Auftragnehmer vermietet dem Auftraggeber Messkitts für die Messung der Mobilfunkab-deckung für den Zeitraum ab bis zum 30.09.2029. Der Mietzeitraum beginnt frühestens zwei Wochen nach Zuschlag zum ersten Tag des auf die Zweiwochenfrist folgenden Monats. Zu-sätzlich unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber Erfassung von Daten durch Befah-rungen und Nutzung der Messkitts sowie bei der Auswertung der mit den Messkitts generier-ten Daten. Die mit den Messkitts erhobenen Daten werden in einer vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Datenbank gespeichert und durch ein durch den Auftragnehmer als SaaS-Lösung zur Verfügung zu stellendes Analysetool verarbeitet und aufbereitet. Diese Leistungen zur Bereitstellung der Datenbank sind in der Anlage Nr. 1 näher beschrieben. Die vertragsgegenständlichen Leistungen sind vom Auftragnehmer gesamtheitlich zu erbrin-gen und bilden insgesamt eine zusammenhängende Gesamtsystemleistung.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Siehe Vergabebedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: — der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 130 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GESBRO - Gesellschaft für Boden- und Raumordnung mbHZuschlagswert 874.756 €1 Veröffentlichung
- 24.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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