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Beschaffung von Mobilfunkscannern, Datenbank- und Hostingleistungen
Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e.V. · Kiel · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an GESBRO - Gesellschaft für Boden- und Raumordnung mbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Kostenlos beobachten →Beschreibung
Der Auftragnehmer vermietet dem Auftraggeber Messkitts für die Messung der Mobilfunkab-deckung für den Zeitraum ab bis zum 30.09.2029. Der Mietzeitraum beginnt frühestens zwei Wochen nach Zuschlag zum ersten Tag des auf die Zweiwochenfrist folgenden Monats. Zu-sätzlich unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber Erfassung von Daten durch Befah-rungen und Nutzung der Messkitts sowie bei der Auswertung der mit den Messkitts generier-ten Daten. Die mit den Messkitts erhobenen Daten werden in einer vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Datenbank gespeichert und durch ein durch den Auftragnehmer als SaaS-Lösung zur Verfügung zu stellendes Analysetool verarbeitet und aufbereitet. Diese Leistungen zur Bereitstellung der Datenbank sind in der Anlage Nr. 1 näher beschrieben. Die vertragsgegenständlichen Leistungen sind vom Auftragnehmer gesamtheitlich zu erbrin-gen und bilden insgesamt eine zusammenhängende Gesamtsystemleistung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für die Vermietung von Mobilfunkscannern und die Bereitstellung von Datenbank- und Hosting-Leistungen (SaaS) bis 30.09.2029.
- Leistungen umfassen Messkitts, Datenerfassung, Datenhaltung in einer Datenbank und Auswertung durch ein SaaS-Analysetool.
- Der Auftragnehmer muss die Leistungen als zusammenhängende Gesamtsystemleistung erbringen.
- Das Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein e.V. ist der Auftraggeber.
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der Mobilfunkscanner vermietet und umfassende Datenbank- sowie Hosting-Leistungen (SaaS) für die Auswertung von Mobilfunkabdeckungsdaten bis September 2029 erbringt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: — der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 18.04.2024 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 130 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GESBRO - Gesellschaft für Boden- und Raumordnung mbHZuschlagswert 874.756 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.074 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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