AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2869cb-eu) · Abgerufen am 05.09.2026 19:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/12fc5df6-d1a3-40d5-a81b-b0a9867e4e29/

Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn

Notice-ID: 12fc5df6-d1a3-40d5-a81b-b0a9867e4e29 · Procedure-ID: ac5c77ab-0f9c-4329-8b78-61ab3515f0ef

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Mühldorf a. Inn /FB 14 Kommunale Abfallwirtschaft, Mühldorf a. Inn
Veröffentlicht
01.09.2026
Frist (Submission)
30.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung der im Hol- und Bringsystem erfassten Altpapiermengen (PPK) aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn. Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle des Auftraggebers, den Transport, die Vorbereitung zur Vermarktung sowie die Vermarktung und stoffliche Verwertung des Altpapiers einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung anfallender Rest- und Störstoffe. Die prognostizierte Altpapiermenge beträgt ca. 7.200 Mg pro Jahr. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).