AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für den Support und die Weiterentwicklung von SAP-Systemen der BwFuhrparkService GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- BwFuhrparkService GmbH, Siegburg
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- Frist (Submission)
- 07.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 24.380.860 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 29.257.060 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für den Support und die Weiterentwicklung von SAP-Systemen der BwFuhrparkService GmbH
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Basis
- Geschätzter Wert
- 7.184.400 €
Los 2 — SAP BTP und Integration Suite
- Geschätzter Wert
- 512.800 €
Los 3 — fachliche Module
- Geschätzter Wert
- 20.406.100 €
Los 4 — Enterprise Content Management (ECM)
- Geschätzter Wert
- 512.780 €
Los 5 — Management der Rollen und Berechtigungen
- Geschätzter Wert
- 640.980 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1 Jahr
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).