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Transportdienstleistungen Los 1 - Belieferungen der LOTTO-Annahmestellen Transportdienstleistungen Los 2 - Sondertouren zu den LOTTO-Annahmestellen
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Beschreibung
Los 1: Gegenstand des Vertrages ist die regelmäßige Belieferung aller Hamburger LOTTO-Annahmestellen mit BINGO-Losen sowie die bedarfsabhängige, unregelmäßige Belieferung mit weiteren Materialien. Hierzu zählen insbesondere Jackpot-Plakate bei hohen Gewinnsummen, Sonderspielscheine bei Sonderauslosungen sowie Informationsmaterialien und Teilnahmebedingungen zu besonderen Anlässen. Los 2: Gegenstand des Vertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung von Sondertouren zur Belieferung sämtlicher oder einzelner LOTTO-Annahmestellen (derzeit ca. 390 LOTTO-Annahmestellen) im Stadtgebiet Hamburgs mit Werbematerialien, Spielscheinen, Rubbellosen und/oder Rubbellos-Adventskalendern sowie sonstigen vertriebsunterstützenden Materialien. Ferner umfasst der Vertragsgegenstand die Abholung von Materialien aus LOTTO-Annahmestellen sowie deren Rücktransport an den Geschäftssitz der LOTTO Hamburg GmbH.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung von Transportdienstleistungen für die regelmäßige und bedarfsabhängige Belieferung von ca. 390 LOTTO-Annahmestellen in Hamburg mit Spielmaterialien, Werbematerialien und Informationsmaterialien (Los 1 und Los 2).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Teilpositionen im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Teilpositionen unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Teilposition. Achten Sie auf die jeweilige Teilposition, die Sie bearbeiten.
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Teilposition 1 Transportdienstleistungen Los 1 - Belieferungen der LOTTO-AnnahmestellenGeschätzter Wert 434.000 €
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Teilposition 2 Transportdienstleistungen Los 2 - Sondertouren zu den LOTTO-AnnahmestellenGeschätzter Wert 186.000 €
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterium ist der (Gesamt-)Angebotspreis. Der (Gesamt-)Angebotspreis wird über das „Preisangebot“ (Bestandteil des Dokuments „Angebot Los 1“) ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden Positionen in das „Preisangebot“ unter Ziffer 6. im Dokument „Angebot Los 1“ vom Bieter einzutragen. Jede im „Preisangebot“ unter Ziffer 6. des Dokumentes „Angebot Los 1“ angegebene Positionszeile ist dabei auszufüllen und mit einem entsprechenden Preis zu versehen. Der (Gesamt-)Angebotspreis ist der Gesamtbruttopreis des Angebotes, der sich aus dem Gesamtnettopreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer errechnet. Der Gesamtnettopreis ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in Euro/netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit) aller Preispositionen. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit in Euro/netto ergeben sich aus den jeweiligen Einzelpreisen in Euro/netto multipliziert mit der in der Spalte „geschätzte Anzahl der Transportfahrten für eine Laufzeit von 4 Jahren“ festgelegten Mengenangaben. Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen Mengen für die im Angebot vorgesehenen Leistungen können dem „Preisangebot“ unter Ziffer 6. im Dokument „Angebot Los 1“ entnommen werden. Diese sind farblich grün in dem Dokument markiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben Los 1“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen
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Eintragung Handelsregister
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben in dem Dokument "Eignungsangaben Los 2". Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben Los 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 1“. Dort sind vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz der angegebenen drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) im Bereich Transportdienstleistungen abzugeben.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben Los 2“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 2“. Dort sind vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz der angegebenen drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) im Bereich Transportdienstleistungen abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Los 1: Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben Los 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 1“. Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter für die Erfüllung der nach dem Vertrag auszuführenden Leistungen technisch und beruflich geeignet ist. Der Bieter bzw. Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen, die nicht älter als 2023 und den beschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag insbesondere dann, wenn sie die regelmäßige Ausführung von Transportleistungen (Belieferungen) an einem Arbeitstag an mindestens 200 verschiedenen Standorten innerhalb einer Großstadt von mindestens 250.000 Einwohnern und die Übergabe von verschiedenen Materialien zum Gegenstand hatten. Bei den Mindestangaben handelt es sich um Mindestanforderungen, die dazu führen, dass Referenzen nicht als vergleichbar angesehen werden, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen. Sollte keine eingereichte Referenz die Mindestanforderungen erfüllen, wird der Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nicht als geeignet angesehen. Der Bieter hat zu den jeweiligen Referenzen den Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die Art und den Umfang der Leistungen zu beschreiben und den Leistungszeitraum anzugeben. Außerdem ist das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünfstelligen Gesamtbetrag“ oder ca.-Angaben ausführen. Zudem hat der Bieter Angaben zur Anzahl der belieferten Standorte an einem Arbeitstag zu machen. Er hat ferner den Namen der Großstadt zu benennen, in der er die Lieferleistungen ausgeführt hat und die Einwohnerzahl der Großstadt anzugeben. Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich in diesem Zusammenhang vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die vom Bieter getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Der Bieter bzw. ggf. der Eignungsverleiher hat zudem in dem Dokument „Eignungsangaben Los 1“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 1“ zu erklären, dass seine mit dem Auftrag zu betrauenden Personen, die mit den Mitarbeitern der LOTTO Hamburg GmbH und dem Personal der LOTTO-Annahmestellen in Kontakt treten, d.h. in der Regel die Transportfahrer und evtl. Begleitpersonen, die deutsche Sprache fließend sprechen und verstehen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Los 2: Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben Los 2“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 2“. Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter für die Erfüllung der nach dem Vertrag auszuführenden Leistungen technisch und beruflich geeignet ist. Der Bieter bzw. Eignungsverleiher benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen, die nicht älter als 2023 und den beschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag insbesondere dann, wenn sie die Durchführung von mindestens 50 Sondertransportfahrten unter Einhaltung von Terminfristen in den letzten drei Jahren (2023-2025), (50 Sondertransportfahrten in drei Jahren), zum Gegenstand hatten. Bei der Mindestangabe handelt es sich um eine Mindestanforderung, die dazu führt, dass Referenzen nicht als vergleichbar angesehen werden, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen. Sollte keine eingereichte Referenz die Mindestanforderung erfüllen, wird der Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nicht als geeignet angesehen. Der Bieter hat zu den jeweiligen Referenzen den Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die Art und den Umfang der Leistungen zu beschreiben und den Leistungszeitraum anzugeben. Außerdem ist das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünfstelligen Gesamtbetrag“ oder ca.-Angaben ausführen. Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich in diesem Zusammenhang vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die vom Bieter getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Der Bieter bzw. ggf. der Eignungsverleiher hat zudem in dem Dokument „Eignungsangaben Los 2“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 2“ zu erklären, dass seine mit dem Auftrag zu betrauenden Personen, die mit den Mitarbeitern der LOTTO Hamburg GmbH und dem Personal der LOTTO-Annahmestellen in Kontakt treten, d.h. in der Regel die Transportfahrer und evtl. Begleitpersonen, die deutsche Sprache fließend sprechen und verstehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 620.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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