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Möbeltransport- und Montagearbeiten im Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Koblenz
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Bundesbehörde
Angebote bis 06.07.2026, 13:00 Uhr (noch 26 Tage)
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Beschreibung
Möbeltransport- und Montagearbeiten im Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Koblenz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Möbeltransport- und Montagearbeiten.
- Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gesucht werden Dienstleistungen für Möbeltransport und Montagearbeiten im Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Koblenz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterien 50 %Qualität
siehe Anlage "Bewertungsmatrix"
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Preis 50 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, einer Handwerkskammer oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung/Firmenregisterauszug des Herkunftslandes (gem. §44 Vergabeverordnung)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € für Personenschäden, 5.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden und 500.000,00 € für Schlüsselverlustschäden. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertrag eine wie o. g. Haftpflichtversicherung abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Sofern die Versicherung bei Angebotsabgabe noch nicht besteht, ist die Bereitschaft dazu in geeigneter Form z.B. über eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung das den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt gezahlt wird das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen gebunden ist. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch, wenn das Unternehmen Nachunternehmen einsetzt oder wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des öffentlichen Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eines Verleihers einsetzt.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- unterschriebenes Formular BAAINBw-B-V034 - unterschriebene Eigenerklärung Artikel 5k_RUS-Sanktionen - unterschriebenes Formular BAAINBw-B-V031
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen zu 2 vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Bewertung der Leistung durch den Referenzgeber.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Legen Sie eine Kopie Ihrer Umzugserlaubnisurkunde (Umzugstransportgenehmigung) vor.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis von dritter fachkundiger und unabhängiger Seite für Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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