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Generalplanung, Sanierung und Ertüchtigung des Stahltragwerks am Flughafen Tempelhof
Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Beschreibung
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen zur Sanierung und Ertüchtigung des Stahltragwerks der Flugsteige und Hangars am Flughafen Tempelhof. Das Stahltragwerk der Hangars und Flugsteige erstreckt sich in halbrunder Form über eine Länge von ca. 1,2 km und eine Grundfläche von 18.500 m² (Flugsteige) bzw. 32.300 m² (Hangars 1 bis 7). Um zukünftige Nutzungen langfristig und ohne Einschränkungen zu ermöglichen, bedarf es der Sanierung und Ertüchtigung des gesamten Stahltragwerks, dessen derzeitiger statischer und technischer Zustand in verschiedenen Untersuchungen als kritisch eingestuft wird. Der Denkmalschutz wird bei der Ertüchtigung von besonderer Bedeutung sein, da die Stahltragwerkskonstruktion selbst das Denkmal charakterisiert und der Erhalt der historischen Bausubstanz ein beabsichtigtes Ziel darstellt. Ziel der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die statische Ertüchtigung des Stahltragwerks, die Wiederherstellung der notwendigen Verformungskapazität und die Instandsetzung bzw. Erneuerung der Beschichtungssysteme. Auch Teile der technischen Gebäudeausrüstung, die im direkten Zusammenhang mit dem Stahltragwerk des Flugsteigs und der Hangars stehen, sollen instandgesetzt oder erneuert werden. Dies betrifft Abwasseranlagen und elektrische Anlagen. Für die vielseitige Aufgabenstellung sieht die Tempelhof Projekt GmbH vor, ein Unternehmen mit der Generalplanung zu beauftragen, welches ein gwerke- und bereichsübergreifendes Sanierungs- und Ertüchtigungskonzept erarbeitet, die Planung der beschriebenen Leistungsbereiche für die anschließende Ausführung erstellt, die Umsetzung leitet und überwacht und die Steuerung der fachlich Beteiligten übernimmt. Aufgrund der Dimension der Bauteile sowie der Unterschiede in der Konstruktion wird die Leistungserbringung in Planungsabschnitte und Leistungsstufen (Beauftragungsstufen) unterteilt. In der ersten Beauftragungsstufe soll die Sanierung und Ertüchtigung der Flugsteigbereiche A1
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Generalplaner für die Sanierung und Ertüchtigung des Stahltragwerks am Flughafen Tempelhof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4–4 Bewerber zugelassen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 30 %Qualität
In diesem Kriterium bewertet die Vergabestelle auf Grundlage der von den Bietern eingereichten Konzepte, wie die Bieter an die vorliegende, komplexe Aufgabenstellung herangehen, wie detailliert und zutreffend sie in diesem Zusammenhang die im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Leistungsbeschreibungen ausgewertet haben und inwiefern die Vorgaben der Aufgabenstellung berücksichtigt wurden. Die Bewertung erfolgt inhaltlich und hinsichtlich der Systematik und Struktur der eingereichten Unterlagen. Die Vergabestelle legt Wert auf eine klare Sprache und Struktur sowie die visuelle Qualität der eingereichten Unterlagen. Je konkreter und sachgerechter die Erläuterungen und Darstellungen ausfallen, umso besser werden die Konzepte bewertet.
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Interne Arbeitsorganisation 30 %Qualität
Bei diesem Kriterium bewertet die Vergabestelle die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung und Teilprojektleitungen sowie des übrigen Projektteams. Daneben ist es für die Vergabestelle wichtig zu verstehen, wie der Bieter seine Arbeitsabläufe im Hinblick auf die interne Strukturierung organisiert. Je konkreter und präziser die Erläuterungen, umso besser wird das Angebot insoweit bewertet. Dabei ist es denkbar, anhand von anderen Projekten zu erläutern, wie der Bieter vergleichbare Aufgabenstellungen in der Vergangenheit angegangen ist.
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Honorar 25 %Preis
Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nicht nur nach Eurobeträgen. Vielmehr wird mit Blick auf die im Preisblatt ermöglichten Honorarvarianten bewertet, wie vorteilhaft oder nachteilig sich das jeweilige Teilangebot des Bieters im Ergebnis darstellt. Dabei spielt es eine Rolle, wie variabel bzw. wie feststehend das Honorarangebot ausfällt; je ungewisser die Honorarentwicklung für den Auftraggeber, umso eher wird das Angebot schlecht bewertet. Ebenso spielt aber auch die voraussichtliche Honorarhöhe eine maßgebliche Rolle. Dazu erfolgt eine Bewertung anhand der Gesamtheit aller jeweils einschlägigen Honorarbestandteile. Je günstiger ein Honorarangebot für den Auftraggeber nach diesen Bewertungsmaßstäben ist, desto besser wird es bewertet. Dieses Modell weicht von der verbreiteteren Art der Honorarwertung ab, wonach ein konkreter Eurobetrag für die Gesamtleistung pro Angebot ermittelt wird, das günstigste Angebot die Maximalpunktzahl erhält und mittels einer mathematischen Formel die übrigen Angebote eine geringere Punktzahl. Die Vergabestelle hält diese Wertungsmethode aber bei einem derart komplexen Projekt wie dem vorliegenden für untauglich; denn jeder hier zu ermittelnde Eurobetrag wird notwendigerweise fiktiv sein, weil im Moment der Zuschlagsentscheidung weder die anrechenbaren Kosten, noch die Abschnittsbildungen, noch der Umfang der zahlreichen Besonderen Leistungen präzise bezifferbar sind. Hinzu kommt, dass ein rein mathematisches Modell, bei dem der günstigste Bieter die Maximalpunktzahl erhielte, dazu zwingen würde, auch einem in Euro beziffert extrem teuren Angebot die Maximalpunktzahl zu geben. Dadurch würde die Gewichtung des Honoraranteils gegenüber den übrigen Kriterien verzerrt. Die Vergabestelle steht daher auf dem Standpunkt, dass das gewählte Wertungsmodell hier die sachgerechteste Form ist, um den komplexen und vielschichtigen Honorarmodalitäten Rechnung tragen zu können. Sofern interessierte Büros Bedenken gegen dieses Wertungsmodell haben, sind sie aufgerufen, dies rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist zu rügen.
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Einbeziehung von Tempelhof Projekt und Landesbehörden 10 %Qualität
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie der Bieter gedenkt, Tempelhof Projekt in einzelne Arbeitsschritte / Planjungen zu involvieren und welche Methoden er in der Kommunikation und Einbeziehung von Auftraggebern einsetzt. Ferner ist von Interesse, wie der Bieter erforderliche Behörden (insb. Denkmalschutzbehörden) in den Planungsprozess involviert, um einen termingerechten und reibungslosen Planungsablauf zu gewährleisten.
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Vertrag 5 %Qualität
Bei diesem Kriterium wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter im Zuge des Verhandlungsverfahrens Änderungen an dem vorgelegten Vertragsentwurf verlangt. Da die Änderungen verschiedenster Art sein können, erfolgt hier keine Bewertung nach einzelnen Paragrafen, sondern es wird das Verhandlungsergebnis einer Gesamtbetrachtung unterzogen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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4 Veröffentlichungen
- 13.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- 17.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 16.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 16.07.2024 Bisher waren die Anforderungen an die einzureichenden Referenzen in der Art definiert, dass die geforderten Leistungsphasen innerhalb einer einheitlichen Referenz nachzuweisen waren. Ein Nachweis beispielsweise in der Form, dass die Lph 1-4 durch eine Referenz A und die Lph 5-8 durch eine Referenz B erfüllt werden können, war nicht möglich. Zudem wurde festgelegt, dass sich Referenzen zwingend in der Leistungsphase 8 befinden müssen, um wertungsfähig zu sein. Der Referenzzeitraum war zudem in der Weise beschränkt, dass nur Referenzen eingereicht werden durften, die frühestens im Jahr 2014 begonnen wurden. Nach nochmaliger Überprüfung dieser Festlegungen ist der Auftraggeber zu der Erkenntnis gelangt, dass unter Umständen kein ausreichender Wettbewerb gewährleistet ist. Dies liegt zum einen an der Komplexität der Aufgabenstellung und dem sehr speziellen Anforderungsprofil an die einzureichenden Referenzen. Zum anderen besteht unter Eignungsgesichtspunkten keine Notwendigkeit, dass die geforderten Leistungsphasen im Rahmen einer einheitlichen Referenz erbracht werden mussten; ob ein Büro leistungsfähig hinsichtlich der Entwurfsplanung ist, hängt nicht davon ab, ob dasselbe Büro im selben Projekt auch die Bauüberwachung übernommen hat. Die Spezialität des Anforderungsprofils an die Referenzen sowie Rückmeldungen aus dem Kreis interessierter Büros deuten zudem darauf hin, dass durch die zeitliche Beschränkung mit einiger Wahrscheinlichkeit kein ausreichender Wettbewerb gewährleistet ist.
Preiseinschätzung
Basierend auf 12.895 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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