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SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
SPGK_Erneuerung EÜ Fluthamel im Bf Hameln, km 53,992, Str. 1760 Hannover- Soest
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung einer Eisenbahnüberführung (EÜ Fluthamel) im Bahnhof Hameln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Bestehender Vertrag modifiziert
Geschätzter Wert 5.977.757 €16 Veröffentlichungen
- 28.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 28.04.2026 40 Für die Erstbegutachtung der neuen EÜ durch den Fachbeauftragten wurde ein Hubsteiger benötigt. Der Hubsteiger sollte durch Peter Gross bereitgestellt werden. Die Kosten für den Antransport, die Nutzung und den anschließenden Abtransport sind nicht vorgesehene Leistungen. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Die Erstbegutachtung erfolgte wenige Tage vor Inbetriebnahme der neuen EÜ. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
- 24.04.2026 48 - Das Projekt wurde nicht wie ursprünglich geplant im September 2024, sondern erst im November 2025 ausgeführt. Dadurch ergaben sich verschiebungsbedingte Mehrkosten im Gewerk "Verschub". Zusätzlich wurde das Verschubkonzept durch den bautechnischen Prüfer in folgenden Punkte angepasst (siehe Prüfbericht Nr.04 Pkt. 7.2), auch Anlagen 1-3. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 49 - Zusätzliche Planungsgrundlagen wurden zur Gründung und Festlegung der HDI-Parameter sowie geotechnischen Begleitung benötigt, die seitens des Aufstellers des Baugrundgutachtens nicht beigestellt werden konnten. Die Angaben wurden deshalb durch den AN vom einem spezialisierten Baugrundbüro beschafft. Im Zuge der Ausführung wurden weitere Prüfauflagen erteilt, die sich auf die Gründung und die HDI des neuen Bauwerks beziehen, wodurch eine weitere geotechnische Begleitung notwendig wurde. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. 50 - Zum Jahreswechsel 2024/2025 hat sich die Firmierung des AN von DB NetzAG zu DB InfraGo geändert. Auf Wunsch des AG wurde die Beschriftung des Bauschilds entsprechend angepasst. Hierzu wurde ein neuer Aufkleber bestellt, der alte Aufkleber entfernt und der neue aufgeklebt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil die ausgewiese Summe sehr gering ist und der dagegenstehene Bearbeitungs- und Zeitaufwand sehr hoch. Das Bauschild selbst und die Beschriftung dazu hat der AN Bau in 2023 in Eigenregie durchgeführt. Das Auswechseln einer Zeile durch einen neuen Externen/Dritten wären Zusatzkosten. 51 - Die Sperrpause für den Belastungsstopfgang im Gleis 33 wurde auf den 17.04.2026/18.04.2026 verschoben. Zusätzlich können die Belastungsstopfgänge nicht zusammenhängend ausgeführt werden, sondern müssen innerhalb von IH-Containern für jedes Gleis einzeln ausgeführt werden. Es wird somit ein gesonderter Einsatz für jedes Gleis in unterschiedlichen Sperrpausenzeiträumen erforderlich. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil zum einen die verfügbaren Sperrpausen in IH-Containern von der Anzahl her und zeitlich begrenzt sind und zum anderen das Bauzeitende für den AN Bau auf den "30.06.2026" fixiert ist. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Oberbauarbeiten würde im Ergebnis wegen einer Zeitverzögerung zu einer Verschlechterung der Fahrbahnqualität, ggf. Langsamfahrstelle, führen. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 52 - Die Sperrpause für den Belastungsstopfgang im Gleis 52 wurde auf den 26.05.2026/27.05.2026 verschoben. Zusätzlich können die Belastungsstopfgänge nicht zusammenhängend ausgeführt werden, sondern müssen innerhalb von IH-Containern für jedes Gleis einzeln ausgeführt werden. Es wird somit ein gesonderter Einsatz für jedes Gleis in unterschiedlichen Sperrpausenzeiträumen erforderlich. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil zum einen die verfügbaren Sperrpausen in IH-Containern von der Anzahl her und zeitlich begrenzt sind und zum anderen das Bauzeitende für den AN Bau auf den "30.06.2026" fixiert ist. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Oberbauarbeiten würde im Ergebnis wegen einer Zeitverzögerung zu einer Verschlechterung der Fahrbahnqualität, ggf. Langsamfahrstelle, führen. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 53 - Die permanente Anti-Grafitti-Beschichtung der Bauwerkssichtflächen sollen mit dem Farbton RAL 9002 versehen werden. Auf Grund des zugesetzten Farbtons muss das vorgesehene transparente Produkt auf das Produkt MPC FAPOS pigmentiert geändert werden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil der AN Bau mit der Grundleistung "Aufbringen einer Anti Grafitti Beschichtung" bereits vertraglich beauftragt ist. Hier handelt es sich lediglich um eine Produktabänderung. Der Leistungsausführungszeitraum bleibt gleich. Eine weitere Firma würde den geplanten Bauablauf ggf. beeinträchtigen. Mit dem AN Bau ist der "30.06.2026" als Bauabschluss vor Ort vereinbart. Ein mögliches Schieben der Bauzeit ist zu verhindern, da das umliegende Baufeld und BE-Fläche Eigentum Dritter sind und eine termingerechte Rückgabe vereinbart ist. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 55 - Gemäß Schreiben des AG wird entgegen der Regelung im Bauvertrag die Analyse nach EBV gewünscht. Die neue Einstufungder Abfallarten führt neben einer geänderten Analyse auch zu anderen Entsorgungswegen für die anfallenden Rückbaustoffe. Die Ausführungstermine für die Entsorgung haben sichvon ursprünglich 2024 auf das Jahr 2026 verschoben. Die vorgenannten Umstände führen dazu, dass die ursprüngliche Kalkulationsgrundlage nicht mehr gegeben ist und für die Entsorgung des RC-1, RC-2 Materials ein neuer Preis zu vereinbaren ist. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil der AN Bau mit der Entsorgung der Altmaterialien inkl. vorlaufender Beprobungen bereits vertraglich beauftragt ist. Eine wei
- 02.04.2026 41 Für das Eingleisen der Zweiwege-Hubsteiger bzw. des Schörlings der Fa. Bahnbaugruppe während der Sperrpause soll das Gleis mit Baggermatten ausgebohlt werden. Hierzu wurden 10 Stück Baggermatten seitens der Peter Gross breitgestellt. Die Ausbohlung wurde seitens Peter Gross nicht benötigt und soll zusätzlich hergestellt werden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für die Inbetriebnahme der neuen EÜ notwendig ist. Das Eingleisen/Baggermattenauslegen erfolgte wenige Tage vor Inbetriebnahme der neuen EÜ. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzungsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft.
- 01.04.2026 42 Die nach der Ausführungsplanung einzubauenden LSW-Anker (RZ A LSW-6 von der Friedrich Schröder GMBH - SCH RS HA 4 M27) gem. Plan IB _SP_004-1 sind nach OZ. 02.07.110 gesondert abzurechnen und nicht in der Ausschreibung enthalten. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung die letzte Änderung im Rahmen der Ausführungsplanung für die EÜ war. Ein Wechsel wäre unverhältnismäßig, der Zeitplan war sperrpausenbedingt einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzungsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
- 30.03.2026 44 Die nach Auftragserteilung übergebenen Vermessungsgrundlagen enthalten 2D-Punkte ohne punktgenauen Höhenbezug und sind für die Gewässerplanung so nicht verwendbar. Für eine sach- und fachgerechte Planung werden Punktdaten mit Höhenlage benötigt. Die händische Aufbereitung der Daten stellt eine zusätzliche Leistung auf Grund unvollständiger Planungsgrundlagen dar. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für den Abschluss der Baumaßnahme in einem zeitlich vorgegebenem Rahmen unabdingbar ist. Das Risiko besteht, die mit der Unteren Naturschutzbehörde / Unteren Wasserbehörde der Stadt Hameln abgestimmten Termine nicht einzuhalten. Eine Arbeitsunterbrechung würde eine Bauzeitenverlängerung bis Ende 2026 bedeuten. Die Gewässerausbauarbeiten finden in einem FFH-Schutzgebiet statt und sind nur zeitlich eingeschränkt durchführbar. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
- 26.03.2026 46:Auf Wunsch der Projektleitung und der UNB soll im nordöstlich gelegenen Gewässerverlauf der Fluthamel der Essigbaum großflächig entfernt werden. Hierzu sollen die Flächen zuerst freigeschnitten und der angefallene Grünschnitt entsorgt werden. Anschließend sollen die Wurzelstöcke entfernt werden und der Boden bis ca. 1,25 m abgetragen werden sodass der verlandete Bereich auf OK-Gewässerspiegel ausläuft. Anschließend erfolgt die profillierung der Flächen und Böschungen. Die Ausbaustoffe werden entsorgt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzliche Leistung für den Abschluss der Baumaßnahme in einem zeitlich vorgegebenem Rahmen unabdingbar ist. Das Risiko besteht, die mit der Unteren Naturschutzbehörde / Unteren Wasserbehörde der Stadt Hameln abgestimmten Termine nicht einzuhalten. Eine Arbeitsunterbrechung würde eine Bauzeitenverlängerung bis Ende 2026 bedeuten. Die Gewässerausbauarbeiten finden in einem FFH-Schutzgebiet statt
- 09.01.2025 38: Auf Grund örtlicher Gegebenheiten und statischer Erfordernisse - im Ergebnis lag die Unterkante des HDI-Verpresskörpers unter der des Bestandswiderlagers Süd - erging zur Vermeidung eines mögl. Grundbruches die Auflage des Prüfsachverständigen Geotechnik, den HDI-Verpresskörper Südseite im Pilgerschrittverfahren anstatt der aufsteigenden Nummerierung nach herzustellen. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 39: Während der Ausführung der HDI-Arbeiten vor den Widerlagern Nord und Süd wurden Erschwernisse im Baugrund in Form von Holzstücken verschiedener Größe vorgefunden. Dies verursachte Mehraufwendungen und Arbeitsunterbrechungen wegen verstopfter Pumpen und Rückflussschläuchen und händischer Beseitigung dieser Altbestandteile. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Dies ist nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer der alten EÜ in 2025 abläuft. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
- 01.10.2024 31: Sehr starke Niederschläge am 21./22.05.2024 ließen Oberflächen- und Grundwasser im EÜ-Bereich überdurchschnittlich ansteigen und die Baustelle fluten. Die Wassermengen konnten mit den zur Verfügung stehenden Pumpen (offene Wasserhaltung) nicht abgeführt werden, eine geschlossene Wasserhaltung war planrechtlich ausgeschlossen. Die Ausführung der Bauarbeiten wurden eingestellt und nach Absinken des Wasserstandes am 07.06.2024 fortgesetzt. Der Stillstand ist zu vergüten. Eine beigefügte Fotodokumentation zeigt die vorbeschriebene Situation auf. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. 32: Der Transport der Bachverrohrung und der Rammträger führt zum Teil über die Ohsener Straße. Auf Grund einer dort im Transportweg befindlichen Bergkuppe kommt es zu Sichteinschränkungen und Behinderungen im öffentlichen Verkehr. Die Installation und das Betreiben der Ampelanlage wurde daraufhin von der Stadt Hameln, Abt. Ordnung und Straßenverkehr, eingefordert und am 19.06.2024 genehmigt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. 33: Zur Herstellung eines Gründungsgerüstes im Baugrund und einer Flussverrohrung sind das anstehende Oberflächen- und Grundwasser mittels offener Wasserhaltung abzuleiten. Eine geschlossene Wasserhaltung entfällt aus planrechtlichen Gründen. Auf Grund der stark angestiegenen Gesamtwasserfördermenge und des planrechtlich vorgegebenen Bauendtermines zur Gewässerverrohrung werden zur Zielerreichung zwei zus. Hochleistungspumpen eingesetzt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr.
- 26.09.2024 27: Auf Grund der im 1.Bauabschnitt durchgeführten Proberammungen hinsichtlich der Beurteilung der Tragfähigkeit der senkrecht in den Boden eingerammten HEB-Träger kommt der Prüfsachverständige Geotechnik in Abstimmung mit dem Bodengutachter zum Ergebnis, die Rammträger Typ 2 im 2. Bauabschnitt um 1,5 m (von 11,5 m auf 13,0 m) zu verlängern. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 29: Auf Grund der zum Zeitpunkt Mitte August 2024 nicht geklärten Situation zur Bewertung der Pfahltragfähigkeit im 1.Bauabschnitt wurde in Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen Geotechnik und Bodengutachter entschieden, parallel zu noch auszuführenden Baugrunduntersuchungen zwei Kerne dem Bestandsmittelpfeiler zu entnehmen, um alternativ Rückschlüsse zur Aufnahme von Traglasten aus Montageplatte und neuer EÜ ziehen zu können. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 30: Gemäß Forderung der Stadt Hameln sind die Fluthamel und der angrenzende Uferbereich vor Niederschlagswasser zu schützen, das in Kontakt mit der Oberfläche von frisch erhärtetem Beton in Kontakt kommt. Die Planung und Ausführung einer Entwässerung der Herstellplatte ist in der Plangenehmigungsänderung der Stadt Hameln vom 22.02.2024 begründet. Ein funktionsfähiges Entwässerungskonzept wurde erst im Nachgang vom AN Bau aufgestellt und von der Stadt Hameln am 13.08.2024 genehmigt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die baubetrieblich vorgegebene Sperrzeit im November 2025 zur Inbetriebnahme der neuen EÜ nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der baubetrieblich vorgegebenen Sperrzeit für die Inbetriebnahme der neuen EÜ bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung ins Jahr 2026. Nicht umsetzbar, da die Restnutzngsdauer in 2025 abläuft.
- 10.07.2024 22 - Auf Einforderung des Prüfsachverständigen Geotechnik und der Baugrundgutachterin sind ca. 10% der Rammträger auf den letzten 2 m mit einem hydraulischen Schlaghammer einzubringen, um Rückschlüsse zur Pfahltragfähigkeit zu erhalten. Das ist bei der Einbringmethode "Vibrieren" nicht der Fall. Die Arbeiten finden überwiegend im Gewässerbereich statt. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. 23 - Auf Grund des hoch anstehenden Grund- und Flusswasserspiegels wird die Rammebene vor Ort - unter der EÜ - um ca. 80 cm aufgehöht, um das Einbringen der Rammträger oberhalb des Wasserspiegels zu ermöglichen. Wegen einer geringeren lichten Arbeitshöhe unter der EÜ werden im Ergebnis ein erhöhter Zeitaufwand beim Einbringen der Stahlträger sowie zusätzliche Schweißstöße erforderlich. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
- 28.05.2024 20 - Aufgrund von starken Niederschlägen kam es zum Anstieg des Flusswasserpegels, Überflutung der Baugrube und zum Stillstand der Bauarbeiten. 14 Tage später konnten die Arbeiten wieder aufgenommen werden, wie z. B. Wiederherstellung der Fisch- und Sedimentsperren und Wasserhaltung. Darüber hinaus Stillstand für Personal und Geräte. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bausetig geschätzt.
- 07.05.2024 21 Gemäß Ausführungsplanung befinden sich die Unterkanten der Bestandswiderlager und das Verpressmaterial des HDIVerfahrens auf einer Höhe. Um diese Höhengleichheit belastbar zu ermitteln, werden pro Bestandswiderlager 1-2 Kernbohrungen schräg ausgeführt, die den Übergang Widerlager (alt) zu gewachsenem Boden dokumentieren. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, die planrechtlich vorgegebene Zeit bis September 2024 für Arbeiten im Gewässer nicht einzuhalten. Das Nichteinhalten der planrechtlich vorgegebenen Zeitschiene für Arbeiten im Gewässer bedeutet eine Arbeitsunterbrechung und Bauzeitenverlängerung um mindestens ein Jahr. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt. aktuell
- 07.05.2024 19 - Erstellung temporärer Hochwasserschutz
- 08.04.2024 17 - Gemäß Schreiben Fa. Tauber vom 14.02.2024 wurden im Zuge von Kampfmittelsondierarbeiten auf der südwestlichen BEFläche Verdachtspunkte/Anomalien festgestellt. Das Öffnen und Beseitigen der vorgenannten Punkte durch entsprechendes Fachpersonal und Geräte ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Ist aber Voraussetzung zur Weiterführung der Baumaßnahmen. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, geplante Sperrpausen im GJ 2024 und die IBN der EÜ nicht einzuhalten. Fa. Tauber ist Nachunternehmer des AN Bau und kann o.g. zusätzliche Arbeiten zeitnah ausführen. Eine Bauzeitverlängerung wird möglicherweise verhindert und der Bauabschluss ist termingerecht.
- 08.04.2024 18 - Vor dem Hintergrund der Absage einer Sperrpause für die Hilfsbrückeneinbauten, auch aus technischen Gründen, ist die vom AN Bau vorgeschlagene Lösung - seitliches Herstellen und Einschieben der EÜ - vor Ort umzusetzen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind vom AN Bau bereits fertiggestellt worden. Ein Wechsel des AN macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, weil diese zusätzlichen Leistungen schon in einem sehr zeitkritischen Bauablauf liegen. Das Risiko besteht, geplante Sperrpausen im GJ 2024 und die IBN der EÜ nicht einzuhalten. Mit Nutzung des Alternativkonzeptes kann eine Bauzeitverlängerung möglicherweise verhindert werden und der Bauabschluss termingerecht erfolgen. Die oben eingestellten Kosten wurden AN-Bau-seitig geschätzt.
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