Frist abgelaufen IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
⚠ Geändert: Anpassung bei den geforderten Projektreferenzen gemäß Nr. 5 unter Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung

Altlastenfreistellungsmanagement (AFM): Neuprogrammierung AFM

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul · Sachsen · Landesbehörde

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Beschreibung

Für das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie soll ein neues System möglichst unabhängig von proprietärer Software als Client-Server- Anwendung aufgebaut werden, wobei der Client browserbasiert sein soll. Dazu liegt bereits eine "Softwarespezifikation AFM" (SWS) vor, in der das bestehende System analysiert und erkannte strukturelle Eng-stellen und Probleme bei der Nutzerführung beschrieben wurden (IST-Analyse). In einem zwei-ten Teil der SWS wurden fachliche Anforderungen für ein dem Stand der Technik entsprechendes System formuliert und Lösungsvorschläge für eine Neustrukturierung und Erweiterung des AFM erarbeitet (SOLL-Modellierung). Insbesondere soll mit der Neuprogrammierung des AFM eine Anbindung der beim LfULG geführten SALKA-Datenbank zur Untersetzung der im AFM enthaltenen finanztechnischen Daten mit Fachinformationen zur Altlastenbearbeitung erfolgen. Es ist daher vorgesehen, beide Datenbanken in der Zuständigkeit des LfULG zu einem Fachinformationssystem (FIS) Altlasten zu vereinen und fortzuführen. Ziel der angefragten Leistungen ist die Neuprogrammierung des AFM unter Zugrundelegung der erstellten SWS. Dazu ist zunächst ein Systementwurf für das neue AFM als DV-technisches Feinkonzept zu erstellen. Dieses soll als Grundlage für die nächsten Schritte des Gesamtvorhabens (Softwareneuprogrammierung mit Prototypen und Entwicklertests) dienen. Hierbei ist die bestehende SWS anhand aller im Projektverlauf durchgeführten Anpassungen und Änderungen fortzuschreiben. Bestandteil des Projektes sind ebenfalls die Systemeinführung inklusive Datenmigration, das Erstellen eines IT-Sicherheitskonzeptes und die Fortschreibung des bestehenden Datensicherheits- und Datenschutzkonzeptes. Darüber hinaus sind Dokumentationen und Handbücher für die Software zu erstellen sowie Funktionstests und An-wenderschulungen durchzuführen. Nach erfolgreicher Systemeinführung ist über einen begrenzten Zeitraum die Software zu pflegen und der Betreiber bei der Einf

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Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Anpassung bei den geforderten Projektreferenzen gemäß Nr. 5 unter Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Neuerstellung der Software "Altlastenfreistellungsmanagement (AFM)" basierend auf bestehender Spezifikation.

Der Auftraggeber ist der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Die Leistungserbringung erfolgt in Dresden.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 376 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Beak Consultants GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 364 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 409.000 €
Oberes Quartil 3.500.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 15.01.2025, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer SID 2024-43 LfULG
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Radebeul, Sachsen
Veröffentlicht 09.12.2024
CPV-Code 72200000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 30 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 64.252 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.498 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul

✉ vergabestelle@sid.sachsen.de
☎ +4935132645101