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Beschaffung von OP-Tischen für die Kreiskliniken Kassel
Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel · Wolfhagen · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe durch den Auftraggeber, den Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel mit Sitz Am Kleinen Ofenberg 1, 34466 Wolfhagen, ist die Beschaffung von OP-Tischen mit mobilen Säulen einschließlich des erforderlichen Zubehörs zum Einsatz am den Klinikstandort Hofgeismar (HOG).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von mobilen OP-Tischen mit Säulen und Zubehör.
- Erfüllungsort ist der Klinikstandort Hofgeismar.
- Verfahrensart ist ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der CPV-Code 33000000 deutet auf medizinische Geräte hin.
Vergabe von mobilen OP-Tischen mit Säulen und Zubehör für den Klinikstandort Hofgeismar.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
"Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Vergabeverstoß bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gerügt werden. Der Vertrag darf nicht vor Ablauf von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Bekanntmachung, geschlossen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 13.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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