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Juristische Beratungsleistungen für ein europaweites ÖPP-Vergabeverfahren sowie die optionale Begleitung der Planungs- und Bauphase
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen leistungsfähigen Partner zu finden, der sowohl die juristische Beratung für die Vorbereitung und Durchführung des europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens für den Neubau des Justizzentrums Siegen übernimmt und anschließend optionale zur weiteren Beratung zur Verfügung steht. Das ÖPP-Mietmodell sieht vor, dass der private Investor als Eigentümer das Grundstück beschafft und bereitstellt, die Immobilie plant, baut und betreibt. Nach Vertragsende bleibt das Objekt beim Investor. Die öffentliche Hand nutzt das Objekt langfristig - ähnlich wie ein Mieter. Bei der Vorbereitung und Durchführung des oben beschriebenen Vorhabens bis zum Vertragsschluss mit dem privaten Partner sowie bei der Begleitung der Bauphase bis zur Inbetriebnahme benötigt der AG kompetente juristische Beratung. Der Auftrag erfolgt stufenweise. Näheres sind den Anlagen JVB Nr. 3 Vertrag und JVB Nr. 5 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind juristische Beratungsleistungen für ein ÖPP-Vergabeverfahren und die optionale Begleitung der Bauphase.
- Das Vergabeverfahren ist europaweit und als offenes Verfahren ausgeschrieben.
- Die Leistung wird stufenweise erbracht, nähere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Besondere Anforderungen an die Eignung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, insbesondere den Anlagen JVB Nr. 3 Vertrag und JVB Nr. 5 Leistungsbeschreibung.
Gesucht wird ein Partner für juristische Beratungsleistungen im Rahmen eines europaweiten ÖPP-Vergabeverfahrens für den Neubau eines Justizzentrums.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals "Projektteam" 30 %Qualität
Projektteam mit folgenden Angaben: * Namen der Projektteammitglieder * der Stellung im Projektteam, * der Qualifikation (Deutsche Staatsexamina, Dipl.-Jur., LL.B., LL.M. oder vergleichbar, Lebenslauf samt Studien- und/oder Ausbildungsnachweise, besondere Kompetenzen), sowie durch Berufsbefähigungs-nachweise, falls zutreffend (Befähigung zum Richteramt, Zulassung als Rechtsanwalt) * der Berufserfahrung in Jahren, * persönliche Referenzen über in den letzten zehn Geschäftsjahren erbrachte Beratungsleistungen zu ÖPP-Projekten
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Angebotskonzept 10 %Qualität
Es wird erwartet, dass der Bieter sein Unternehmen kurz vorstellt und die vorgesehene Herangehensweise für das Projekt darstellt. Dabei ist im Wesentlichen das Verständnis der Aufgabenstellung, der Bera-tungsansatz, die Beratungsleistungen sowie die Projektorganisation (u.a. Projektleitung, Stellvertretung, Projektmitarbeiter) darzustellen. Im Konzept werden folgende Aspekte erwartet: - Gestaltung der Leistungen gemäß Vertragsentwurf sowie vorgegebenem Termin- und Zeitplan, geplan-ter Ablauf der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und deren Abhängigkeiten, Einbindung des Auftraggebers, - Qualitätssicherungsmaßnahmen, - Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, - Kundenspezifisches Know-how, - Projektorganisation (u.a. Projektleitung, Stellvertretung, Projektmitarbeiter in den jeweiligen Stufen) - Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, Vertretungsregelung, zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals. Die Bewertungskriterien sowie der Bewertungsmaßstab ist der Anlage JVB Nr. 7 Bewertungskriterien zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.1 auszufüllen. Mindeststandard: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates eintragungspflichtig). Zugelassen werden Rechtsanwaltsgesellschaft/Berufsausübungsgesellschaften, Rechtsanwalt, Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 2 EuRAG oder Dienstleistender europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 25 Abs. 1 EuRAG
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.2 auszufüllen. Mindeststandard: Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten, die für jeden einzelnen Schadensfall eine Mindestversicherungssumme in Höhe der in §§ 51 bzw. 59o Abs. 1-3 BRAO angegebenen Mindestvorgaben für die Auftragnehmerin nicht unterschreitet.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 1 auszufüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 2.1 auszufüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 2.2 auszufüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 4.1 auszufüllen. Die Anzahl der fachlichen/projektspezifischen Rechtsanwälte muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 2 (zwei) betragen haben.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 3.3 auszufüllen. mindestens 1 Mio. EUR netto p.a. (Mindeststandard)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat das Formular JVB-Nr. 2 – Erklärungen- und Angaben zur Eignungsprüfung in Ziffer 4.2 auszufüllen. Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach. Davon behandelt - die erste Referenz eine vergleichbare Beratungsleistungen für ein ÖPP-Projekt mit der ge-bündelten Vergabe von Planen, Bauen und Betrieb; Mindeststandard: Es ist mindestens eine ÖPP-Referenz anzugeben. In dem Projekt muss mindestens einer der für das Projekt JZ Sie-gen vorgesehenen Juristen beteiligt gewesen sein. - die zweite Referenz eine vergleichbare Beratungsleistungen für ein Projekt mit Planungs- und Baucontrolling; Mindeststandard: Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. In dem Projekt muss mindestens einer der für das Projekt JZ Siegen vorgesehenen Juristen beteiligt gewesen sein. - die dritte Referenz eine vergleichbare Beratungsleistungen für ein Bauvorhaben mit einem Projektvolumen ≥ 50 Millionen Euro netto (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe (KG) 200–700 nach DIN 276) Eine der drei eingereichten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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