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Vergütungssystematik
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist eine Beratungsgesellschaft speziell für Behörden und öffentliche Institutionen, die zu 100 % in öffentlicher Hand liegt. Die PD verbindet wirtschaftlich-strategisches Know-how mit einer genauen Kenntnis der besonderen Abläufe und Strukturen öffentlicher Auftraggeber. Auf dieser Basis berät die PD öffentliche Auftraggeber auf allen föderalen Ebenen und bietet bundesweit Beratungs- und Managementleistungen zu allen Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur an. Sie berät zu Beschaffungsvarianten, Strategie, Organisation und Projektsteuerung, unterstützt die Implementierung komplexer Modernisierungs- und Beschaffungsprojekte oder übernimmt die Steuerung von Großprojekten. Die PD arbeitet mit ca. 1200 Mitarbeitenden verteilt auf die Standorte Berlin, Düsseldorf, München, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg, Stuttgart und Wiesbaden und befindet sich vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand. Gesellschafter sind neben dem Bund zahlreiche Bundesländer und Kommunen. In den letzten Jahren hat die PD ein starkes Wachstum erfahren, das zu einer zunehmenden Komplexität der Organisations-, Funktions- und Rollenstrukturen geführt hat. Die PD beabsichtigt nunmehr die Entwicklung und Implementierung einer integrierten Vergütungs- und Performancearchitektur und will sich hierbei von einem externen Dienstleister unterstützen lassen. Gegenstand der Beauftragung sind die Konzeption bzw. Weiterentwicklung einer Jobarchitektur, eines Funktionsbewertungs- und Gradingsystems, einer markt- und leistungsorientierten Vergütungssyste-matik sowie eines konsistenten Performance- und Potenzialmanagements. Die Auftragnehmerin be-gleitet zudem die organisatorische Einführung der Systematik einschließlich Governance, Kommunikati-on, Change-Management und Wissenstransfer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Konzeption und Implementierung einer Vergütungs- und Performancearchitektur.
- Leistungen umfassen Jobarchitektur, Funktionsbewertung, Vergütungssystematik und Performance-Management.
- Begleitung der organisatorischen Einführung inklusive Change-Management ist Teil des Auftrags.
- Der Auftraggeber ist die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH, eine Beratungsgesellschaft im öffentlichen Eigentum.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH sucht einen externen Dienstleister zur Entwicklung und Implementierung einer integrierten Vergütungs- und Performancearchitektur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist. Mindeststandard: Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert p.a.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Unternehmen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/20
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Umsatz mit mit dem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen durchschnittlich mind. 1.000.000,00 EUR p.a.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten fünf Jahren (05/2021 – 05/2026), ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach. Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (05/2021 - 05/2026): - davon mindestens eine Referenz (Referenz Typ 1) die in Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist in Bezug auf die Konzeption oder grundlegende Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung von Jobarchitekturen, einschließlich Funktionsbewertung sowie der Entwicklung von Karrieremodellen und Entwicklungspfaden, - davon mindestens eine Referenz (Referenz Typ 2) die in Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist in Bezug auf die Konzeption oder grundlegende Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung von Vergütungs- und Performancearchitekturen, - davon mindestens eine Referenz (Referenz Typ 3) die in Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist in Bezug auf die unternehmensweite Einführung einer neu konzipierten oder grundlegend weiterentwickelten Vergütungs- und Performancearchitektur, einschließlich der Einbindung relevanter Stakeholder (z. B. Geschäftsführung, Betriebsrat, Führungskräfte) Die o.g. Mindestanforderungen können auch durch weniger als drei einzelne Referenzprojekte erfüllt werden. Im vorliegenden Fall kann die Einreichung von insgesamt einem oder zwei Referenzprojekten ausreichend sein, sofern sämtliche Mindestanforderungen der Referenztypen 1 bis 3 hierdurch nachgewiesen werden (= z.B. Referenzprojekt 1 deckt die Mindestanforderungen von Referenz Typ 1, Typ 2 und Typ 3 ab. ODER Referenzprojekt 1 deckt die Mindestanforderungen von Referenz Typ 1 und Referenz Typ 2 ab und Referenzprojekt 2 deckt die Mindestanforderungen von Referenz Typ 3 ab). Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts in Anlage VG-Nr. 1) jeweils folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Referenzprojektes inkl. Ort/ Land der Realisierung, b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung c) Angaben zu den Mindestanforderungen und aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (ggf. differenziert nach Eigenanteil und Leistungen Dritter) sowie sofern vorliegend zu den differenzierenden Aspekten, d) Auftraggeber (Name, Anschrift), e) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail) Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bewerbergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft einzeln.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 88 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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