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Technische Beratung im Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische Beratung im Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin🏆 Turner & Townsend GmbH · München
- Turner & Townsend GmbH · München
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Turner & Townsend GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) benötigt eine neue Unterbringung am Standort Berlin. Das derzeit vom BMZ genutzte Europahaus muss aufgrund einer notwendigen Kernsanierung leer gezogen werden. Gleichzeitig soll der aktuell auf drei Liegenschaften verteilte Dienstbetrieb des BMZ in Berlin in einer Liegenschaft zusammengeführt werden. Zu diesem Zweck wird auf dem Nachbargrundstück des Europahauses in der Anhalter Straße (mit einer Grundstücksgröße von ca. 9.944 qm) ein Neubau mit ca. 38.840 qm BGF für 762 Arbeitsplätze geplant, dessen Entwurf Gegenstand eines laufenden Realisierungswettbewerbs ist (1. Bauabschnitt). Voraussichtlich wird eine anteilige Fläche von ca. 6.400 qm BGF weiteren Bundesministerien zur Verfügung gestellt (sogenannte BImA-N.N.-Flächen).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Beratungskonzept 55 %Qualität
Der Bieter legt ein Beratungskonzept (Umsetzungskonzept) unterteilt in die vertraglichen Leistungsstufen vor. Die geplante Vorgehensweise lässt auf eine vollumfängliche, nachvollziehbare, effiziente und die Qualität des Projektes sichernde Erbringung der geforderten Leistung schließen. Hierbei werden die Aspekte unter 1.2.1 bis 1.2.3 bewertet.(Maximale Seitenanzahl: 15 Seiten (Schriftart Calibri, Schriftgröße 11) exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis. Zusätzliche Seiten, die über die ersten 15 Seiten hinausgehen, werden nicht bewertet.)
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Preis 35 %
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Qualifikation des mit dem Projekt betrauten Technischen Beraters (TB)/ TB-Teams 10 %Qualität
Auf Basis der in den Lebensläufen und erbrachten Nachweisen beschriebenen Berufs- und Projekterfahrung sowie auf Basis des fachlichen Hintergrunds wird auf eine hochwertige Erbringung der geforderten Leistung mit Mehrwert für die Projektentwicklung geschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 284 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Turner & Townsend GmbH1 Veröffentlichung
- 12.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 121 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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