AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1) · Abgerufen am 26.09.2026 23:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1/

Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken

Notice-ID: 1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1 · Procedure-ID: 1ae6335f-2b2f-4554-abf4-993aa797aea1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gerstetten, Gerstetten
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist (Submission)
19.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
3.863.745 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg sollen die bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms weiter ausgebaut werden. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Die in dieser Frühphase des Ausbaus bereits aufgebauten und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“), sind nicht Teil dieser Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
228 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).