Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Rahmen 2.690.000 €
🏆 bettermarks GmbH · Berlin
Auftragnehmer
bettermarks GmbH · Berlin
Eingegangene Angebote3
Zuschlagsdatum02.02.2026
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Bekanntmachung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Änderungen am Verfahren
2 Aktualisierungen
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
✏️ Änderung
Die Gewichtung des Zuschlagskriteriums 3: Qualitätskonzept wird wie folgt angepasst: Zielgruppenorientiertheit der angebotenen Lösung (10 %) Nutzerfreundlichkeit der angebotenen Lösung (10 %) Kommunikation (5 %) Projektmanagement (5 %) Zeitplan (5 %)
📅 Frist verlängert
Die Teilnahmefrist wurde von ursprünglich dem 03.11.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.11.2025, 12:00 Uhr verlängert. Entsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungs-fragen auf den 29.10.2025.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Anforderungskatalog35 %
Qualität
Für die Bearbeitung des Anforderungskataloges war der Vordruck 09: Anforderungskatalog zu verwenden. Alle im Anforderungskatalog zu bearbeiteten Felder (orange unterlegt) waren zu befüllen; dabei waren die jeweiligen Bearbeitungshinweise in der Spaltenüberschrift zu beachten. Der Bieter mit der höchsten Punktewertung im Anforderungskatalog erhielt die Höchstpunktzahl von 35 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zur höchsten erreichten Punktewertung wie folgt bewertet: 35 Punkte multipliziert mit der erreichten Punktewertung des jeweiligen Bieters dividiert durch die höchste im Verfahren erreichte Punktewertung.
Qualitätskonzept35 %
Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Qualitätskonzept war von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: o Zielgruppenorientiertheit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird, ob die angebotene Lösung eine schlüssige, auf die Zielgruppen (SuS und Lehrkräfte) abgestimmte Grundlage, die auf nachvollziehbaren Analysen und realistischen Annahmen beruht, erkennen lässt. o Nutzerfreundlichkeit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird die Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der Nutzerführung der angebotenen Lösung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. o Kommunikation (5 %): Bewertet wird, inwieweit geeignete Maßnahmen vorgesehen sind, um die Zielgruppen in Hessen zu erreichen und die Nutzung zu fördern. o Projektmanagement (5 %): Bewertet wird, wie das Projekt strukturiert und effizient unter Einhaltung der gebotenen Kommunikation mit dem Auftraggeber gesteuert wird. o Zeitplan (5 %): Bewertet wird die Realisierbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans für Einführung und Umsetzung des Projekts; dieser ist verbindlich darzulegen. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Qualitätskonzept wurde zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei mussten für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
Niedrigster Preis30 %
Preis
Für die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise waren einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildeten die von dem Auftraggeber im Vordruck 08 angegebenen Mengenangaben. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhielt die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von EDV-Ausstattung, Software und Lizenzen sowie Aufbewahrungsstationen für die Digitalisierung des BAFA durch die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Historischer Durchschnitt aus 35.211 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.979 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: