Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 02.10.2022 bis zum 01.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (1.) Mindestanforderungen: Mindestens zwei geeignete Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: (a.) Lieferung, Einrichtung und Bereitstellung einer digitalen Lernplattform (Cloud-basiert) mit Schwerpunkt auf Mathematik (b.) Einsatz der Lernplattform in einem ununterbrochenen Produktivbetrieb über mindestens sechs Monate im Zeitraum vom 02.10.2022 bis zum 01.10.2025. (c.) Nachweis, dass die Lernplattform: i. Inhalte der Jahrgangsstufen 4-13 in Deutschland weitgehend abdeckt (zwingend nachzuweisen: Abdeckung Kerncurrriculum / Bildungsstandard Mathematik Klasse 5-10). ii. individuelle Rückmeldungen auf Lösungsebene einschließlich der Erkennung und Adressierung typischer Fehlermuster ermöglicht, iii. über automatisierte Funktionen zur Unterstützung der Lehrkräfte (zwingend nachzuweisen: automatisierte Lernstandsanalysen und Korrekturfunktionen) verfügt, und iv. eine differenzierte Aufgabensteuerung nach Schwierigkeitsgraden ermöglicht. (d.) Nachweis, dass die Referenz i. datenschutzkonform nach EU DSGVO, BDSG ii. vollständig deutschsprachig ist und iii. eine Unterstützung der Barrierefreiheit im schulischen Einsatz bietet. (e.) Dokumentierte Nutzung durch mindestens 50.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 u. 2024) (2.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (3.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.