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Beschaffung eines hochkomplexen konfokalen Laser-Scanning-Mikroskopsystem mit integrierter Super-Resolution-Technologie sowie der Fähigkeit zur schnellen, hochauflösenden Abbildung sehr großer Probenflächen (Large Area Imaging) bei gleichzeitig hoher zellulärer Auflösung
TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
Beschreibung
Die TRON gGmbH (TRON Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität gemeinnützige GmbH, nachfolgend „TRON“) erforscht als unabhängige, gemeinnützige, translationale Forschungseinrichtung neue Diagnostika und Therapien für die Behandlung von Krebs und anderen Krankheiten mit hohem medizinischem Bedarf. Unternehmensgegenstand sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens auf den Gebieten der Onkologie und Immunologie. TRON hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Lücke zwischen der akademischen Grundlagenforschung und der marktorientierten Entwicklung der pharmazeutischen Industrie zu schließen. Ein Forschungsschwerpunkt des TRON ist, molekulare und zelluläre Prinzipien der Krankheitsentstehung vor allem in der Tumorentwicklung aufzudecken sowie Ansatzpunkte für deren Behandlung zu identifizieren. Des Weiteren soll ebenfalls die Untersuchung des Tumormetabolismus vertieft werden, da neueste Studien zeigen, dass Stoffwechselveränderungen einen großen Einfluss sowohl auf Immunzellen als auch auf Tumorzellen haben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschaffung eines hochkomplexen konfokalen Laser-Scanning-Mikroskopsystems mit Super-Resolution und Large Area Imaging Technologie für die Krebsforschung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Vertragsschluss ist noch nicht erfolgt und wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Bekanntmachung, erfolgen. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 u. 2 GWB können nicht berücksichtigte Unternehmen nicht mehr die Unwirksamkeit eines vom Auftraggeber ohne vorherige EU-Auftragsbekanntmachung geschlossenen Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend machen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt folgendes: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 12.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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